Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

nach Liechtenstein und Vorarlberg dem Militärdienst im französischen Heer zu entziehen versuchten. Die Kontingentsoldaten erhielten damals auch eine Erweiterung ihrer Befugnisse und besondere Dienstanweisungen: Ihre strenge Über- wachung galt den Grenzen und Rheinübergängen bei St. Katharina- Bronnen, Trübbach, Burgerau, Bendern und beim Bad zu Nofels. Gleichgültig, ob mit Pässen versehen oder nicht, das «Gesindel» sollte nicht ins Land gelassen werden. Wöchentlich hatte eine Streife von Haus zu Haus zu gehen und Verdächtige ausser Landes zu schaffen. Liechtensteiner, welche solchen Leuten mehr als eine Nacht Unter- kunft gewährten oder gar die Streifen in ihrem Dienst hinderten, soll- ten mit Geldstrafen belegt werden. Bei schweren Verstössen musste eine Anzeige an das Oberamt erfolgen. Nach einer Instruktion vom Februar 1802 an die Soldaten waren diese auch verpflichtet worden, Übertretungen selbst der Vorgesetzten und Geschworenen anzuzeigen, wofür sie ein Drittel der verhängten Geldstrafe erhielten; dasselbe galt auch für Schiffsleute, wenn sie leichtfertig Ausländer über den Rhein beförderten. Wenn, mit kurzen Unterbrechungen, bis 1802 die Arbeit der Kon- tingentsoldaten nie mit Zufriedenheit der Behörden durchgeführt wor- den war, so lag das nicht nur allein am fehlenden Willen der Soldaten. Schuld traf 'auch die Behörden selbst. Ungünstig wirkte sich einmal die Tatsache" aus, dass die Bekämpfung des Bettlerunwesens ursprüng- lich nicht im Aufgabenbereich der Soldaten lag und diese nur ungern für gleichbleibenden Sold eine zusätzliche Arbeit übernahmen, wozu man vom Volk weder Unterstützung, Entgegenkommen noch Ver- ständnis -erwarten durfte. Ferner gab der Einsatz der wenigen Soldaten keine wirkliche Chance, die Lage nur einigermassen zu überblicken und zu beherrschen. Auch hatten sie erst 1790 Waffen erhalten, wenn- gleich statt der versprochenen «Mousqueten» vorläufig nur «taugliche Flinten». Wodurch aber den Soldaten die Initiative auch für solche Massnah- men genommen wurde, welche zweifellos durchgeführt hätten werden können, spricht einmal das Oberamt ganz offen aus, wissend, dass eine Abhilfe nötig wurde: «Die hiesigen Kontingentsoldaten .... sind mit dem Landes Vorgesetzten, wegen der Löhnung, Verpflegung und Ein- quartierung immer im Streit». 489
	        

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