Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

Im September 1800 war man dann endlich bereit, das Übel an den Wurzeln zu bekämpfen und mit radikalen Massnahmen vorzugehen: «Denn es ist ... . unnatürlich und gegen alle Ordnung, dass Leute, die durch den leidigen Krieg selbst erarmet sind, von einem Haufen frem- der Müssiggänger inkomodiert werden sollen». Wenn man bedenkt, welche ungeheure wirtschaftliche Belastung die französischen und kaiserlichen Truppenkontingente, ihre Erpres- sungen, Kontributionen und Requisitionen bedeuteten, und dass ein Winter vor der Tür stand, für welchen die Ernährung keinesfalls sichergestellt war, lässt sich das harte Durchgreifen der Vorarlberger Stände verstehen. Das Liechtensteiner Oberamt schloss sich bereitwil- lig mit dem festen Willen an, «das Betteln für allzeit gänzlich abzu- stellen, und gar keinen andern als die eigenen Armen im Lande pas- sieren zu lassen». Es scheint uns im ersten Augenblick eine Übertreibung des Liech- tensteiner Oberamtes, wenn es darauf aufmerksam machte, dass sich nicht nur harmlose Bettler, sondern auch gefährliche Kriminelle herum- trieben, welche Banden bildeten, gewaltsame Einbrüche organisierten, «morden und rauben, und nicht nur einzelnen Häuser sondern ganzen Dörfern gefährlich werden». Mehrfach künden von solchen Steckbriefen, und aus dem Jahre 1801 ist sogar ein gedrucktes Verzeichnis von Schweizer Verbrechern vorhanden, die sich im Rheintal aufhielten: Elf Mann, zu «mehrjäh- riger Kettenstrafe» verurteilt, waren gewaltsam aus dem Zuchthaus in Brüggen (Distrikt St. Gallen) ausgebrochen. Am 26. September 1800 wurde um 7 Uhr im gesamten Gerichts-- bezirk Feldkirch eine Razzia gestartet, um Bettler und verdächtige Per- sonen festzunehmen.. Diese wurden anschliessend verhört und nach ihren Personalien befragt. Jene, welchen ein Verbrechen nachgewiesen werden konnte, wurden inhaftiert, die übrigen stellte man, mit einem Schubzettel versehen, über die Grenze. Die Vorarlberger Stände handelten ganz im Sinne des Liechtenstei- ner Oberamtes, wenn sie den Regierungsstatthalter des Kantons Säntis aufforderten, Schweizer Bürgern ohne zwingende Gründe keine Pässe mehr auszustellen und Schweizer Bettler an der Rheingrenze in Emp- fang zu nehmen. Die Antwort auf ein ähnliches, an den provisorischen Präfekturrat 482
	        

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