Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

Soziale Verhältnisse Für die bäuerliche Bevölkerung des Fürstentums, die sich selbst in Friedenszeiten kaum zu ernähren vermochte, bedeuteten die Franzo- senkriege eine äusserste wirtschaftliche Belastung. Dies um so mehr, als die kriegerischen Auseinandersetzungen das Land selbst heimsuch- ten und die Rheingrenze zur Schweiz durch Jahre hin auch Frontlinie zur franzosenfreundlichen Helvetischen Republik war. Liechtenstein hatte dadurch nicht nur soziale Probleme zu lösen, sondern war durch seine geographische Lage auch Auf fang-und Durch- zugsgebiet allerlei Ausländer verschiedenster Art: Bettler, Hausierer, Kriminelle, Emigranten, Deserteure, Agenten und Spione. Wenngleich man auch, wie im benachbarten Vorarlberg, keines- wegs auf diesen «Ansturm« vorbereitet war, so wurde doch versucht, nach Möglichkeit Ordnung zu schaffen. Die Wiedereinführung der Nachtwachen Durch Jahrzehnte hindürch hatte es keinen Anlass gegeben, zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit besondere Massnahmen zu er- greifen, und es ist wohl nur ein Zufall, dass im Jahre des Ausbruchs der Französischen Revolution — 1789 — die einige Jahre später auch Liechtenstein beunruhigen sollte, die Wiedereinführung der Nacht- wachen gefordert wird: Die Nachtwache sollte nicht nur feuerpolizei- liche Aufgaben besitzen und die Stunden ausrufen, sondern viel mehr «genaue Obsicht haben,'ob sich keine verdächtigen Leute im Ort auf- halten, ob nicht wider die Gebotte Gottes, wider die obrigkeitlichen Verordnungen und Befehle und wider die öffentliche Ruh und Sicher- heit» Verstössen werde. Der Wachgang sollte seinen Anfang vom Hauptplatz nehmen, durchschnittlich drei bis1 fünf Stunden dauern, frühestens von 22 Uhr an, und immer von zwei Männern —' «mannbare Leute» nicht unter 18 Jahren — durchgeführt werden. Bei Nachlässigkeit oder Unterschla- gung einer Anzeige machten sie sich straffällig und an fremden Ver- brechen «theilhaftig». Für eine Stunde Dienstversäumnis waren 3 Kreu- zer und für die ganze Nacht 3 Gulden «bei Vermeidung der Execution» Strafe zu bezahlen. 478
	        

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