Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

Die scharfe, wenn auch öfter in allgemeinen Sätzen verborgene Kritik veranlasste den Landvogt, das Buch bei seinem Erscheinen im Herbst 1847 sofort mit Beschlag zu belegen, da er fand, dass sich das- selbe für das Volk nicht eigne.200 Johann Michael Menzinger,207 dessen Vater schon liechtensteinischer Landvogt bis 1808 gewesen war, hatte nach Rechtsstudien und Gerichtspraxis in der österreichischen Armee im Jahre 1833 das Amt des Landvogtes in Vaduz übernommen. Er hob sich von seinen Vorgängern vorteilhaft ab durch seine einsichtige, die Interessen der Bevölkerung berücksichtigende Verwaltungstätigkeit. Er war Reformen zugeneigt, doch konnten sie nach seinem Denken nur vom herrschenden Monarchen ausgehen. Kritik an demselben erschien ihm undenkbar. Bei der Vorlage des Werkes an den Fürsten sprach die Hofkanzlei die Befürchtung aus, dass es die Unzufriedenheit nähren könnte, wies aber realistisch darauf hin, dass eine Unterdrückung des Buches nur die Neugierde umsomehr darauf spannen würde.208 Der Fürst glaubte, es 206 Oberamt an Hofkanzlei, 18. Dez. 1847, HK 1848/605 (1847/13658). Vgl. Ritter, JBL 1944, S. 19 ff. 207 Johann Michael Menzinger (1792 - 1877), Gymnasium in Feldkirch, nach 1809 juristische Studien in Freiburg i. Br. und Tübingen; 1833 — 1861 liechtensteinischer Landvogt, bzw. ab 1848 Landesverweser, in Vaduz. Eine aufschlussreiche Darstellung seiner Tätigkeit im Fürstentum gibt sein Sohn Moritz Menzinger, JBL 1913, S. 31 ff. — Das Gegenstück dazu, aber ebenfalls aufschlussreich, bilden David Rheinbergers 'Notizen' mit der Darstellung von Menzingers etwas unselbständiger, der herrschsüchtigen Ehefrau untertaner Persönlichkeit, AFRh G 
6. — Johann Michael Men- zinger und Peter Kaiser kannten sich aus der Gymnasialzeit in Feldkirch, siehe oben S. 43 Anm. 180. 208 «Unverkennbar ist dem vorliegenden Werke jener Geist eingehaucht, der noch aus den alten Bündnissen mit schweizerischen Landestheilen, aus den in der Vorzeit aus Unruhen und Bedrängnissen der Landesherrn er- worbenen Freyheiten und Rechten herüberweht, ihren Untergang in den Verhältnissen des Landes zum deutschen Reiche und nun zum deutschen - Bunde beklagt, und diesfalls von Seite 439 besonders aber von Seite 499 an die Farben etwas stark aufträgt, mit Einseitigkeit nur die Schattenseiten hervorhebt, alle Wohlthaten mit Oberflächigkeit übergeht, und daher den Keim zur Unzufriedenheit zu nähren fähig ist.» Vortrag der Hofkanzlei, 31. Dez. 1847, HK 1848/605 (1847/13658). Vgl. Allgäuer, Peter Kaiser, JBL 1963, S. 45. 47
	        

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