Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

Staatengemeinschaft, der es angehörte, gelegen. Hier handelte es sich dauernd um die Vereinbarung der Pflichten mit den geringen Möglich- keiten des Landes, der kleinstaatlichen Interessen mit den grösseren Reichs- und Bundesinteressen. Die Politik Alois' II. und Johanns IL, die Souveränität und die Sonderinteressen des Ländchens im Bund möglichst zu wahren, wurde nicht ohne Erfolg geführt. So lange war Liechtenstein auch an Entscheidungen beteiligt, die ganz Deutschland und sogar die europäische Politik betrafen. Nun fiel Deutschland für Liechtenstein endgültig dahin und die liechtensteinische Aussenpolitik beschränkte sich fortan fast ganz auf die Beziehungen zu Österreich und zur Schweiz, die keine diplomatische Betriebsamkeit, wie sie der Deutsche Bund noch hervorgerufen hatte, mehr erforderten. Die Be- ziehungen zur Schweiz erfuhren bis nach dem Ersten Weltkrieg keinen namhaften Ausbau. Bis dahin blieb die liechtensteinische Aussenpolitik durch den Zollanschluss an Österreich bestimmt. Sie trat wieder hinter der inneren Entwicklung zurück. 399
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.