Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

gen Italien war Österreich gewiss nicht auf die kleine liechtensteini- sche Kompagnie angewiesen. Neben dem Einhalten der mit dem Kaiser getroffenen Abmachung — die aber zweifellos hätte abgeändert wer- den können — erscheint daher eine weiterreichende Überlegung für des Fürsten Entschluss einleuchtend: Dass Österreich aus Deutschland herausgestossen würde, stand bereits fest; dann blieb aber auch Liech- tenstein allein; es galt daher, sowohl dessen Selbständigkeit durch eine aktive Politik vor aller Augen zu bezeugen, als auch Österreich zu Rücksicht zu verpflichten, um am Ende nicht durch eine etwaige Frie- denskonferenz282 oder aber von Österreich selber dem Kaiserstaat kur- zerhand eingegliedert zu werden. Andererseits kann aus der Rückschau festgestellt werden, dass der Ausmarsch überhaupt hätte unterbleiben können, wenn nicht der Fürst vorschnell sein Kontingent dem öster- reichischen Kaiser zur Verfügung gestellt hätte. Denn gerade die Ur- sache der jahrelangen Anstände beim Bund, die ungelöste Sonderstel- lung des liechtensteinischen Kontingents seit 1849, bewirkte nun, dass die Bundesversammlung es gar nicht einberief. Die liechtensteinische Truppe gelangte indessen auf ihrem schon öfter geschilderten Feldzug283 nur mehr beim Postendienst am Stilfser und Wormser Joch und zum Wachdienst in Einsatz, da an der Tiroler Grenze ein Waffenstillstand vom 25. Juli bis zum 11. August dauerte284 und bereits am 12. August ein weiterer auf vier Wochen abgeschlossen wurde.285 Der Prager Frieden schliesslich setzte am 23. August 1866 im 282 Wie sie Russland am 24. Juli 1866 wirklich forderte, vgl. Huber III, S. 574. 283 Es wird daher hier auf eine Darstellung des Feldzuges verzichtet. Die aus- führlichste Schilderung bietet Ospelt, Feldzug 1866, JBL 1924, S. 39 ff. Siehe auch Seger, Heimatbuch, S. 23 ff. Die Darstellung von Kuhn, JBL 1964, S. 157 ff., ist vor allem in bezug auf die politischen Zusammenhänge ungenau, etwa wenn er schreibt, von Hausen habe einen «schriftlichen Bundesbeschluss» in Frankfurt erwirkt, oder wenn er die Sistierung des Ausmarsches durch den Fürsten am 5. Juli als Folge der Landtagssitzung vom 6. Juli 1866 darstellt, ebda., S. 
160. — Siehe auch Gustav Matt,' Vom Liechtensteinischen Militärkontingent 1866, in: Liechtensteiner Vaterland vom 1. Jan. 1941, Nr. 1, S. 2 f. — Einige Unrichtigkeiten finden sich bei Raton, S. 
52. — Akten zum Ausmarsch im LRA 1866/1141 und im HK 1866/10923. 284 Ospelt, Feldzug 1866, JBL 1924, S. 53; Kuhn, JBL 1964, S. 162. 285 In der Maur, Gründung, JBL 1901, S. 37. 391
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.