Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

rauf, jede Ausmarschverfügung ohne Bundesbeschluss «als verfrüht und als zum Nachtheile des Ländchens getroffen zu erklären».283 Der Landesverweser wurde aufgefordert, beim Fürsten eine Einstellung des Ausmärschbefehls zu erlangen, insbesondere weil sich die militärische Lage inzwischen wesentlich verändert hatte.206 Von Hausen musste er- kennen, dass er das Vertrauen des Landtages und der Bevölkerung ein- gebüsst hatte. Von der Durchführung des Ausmarschbefehls waren «mancherlei Excesse»267 und «heftige Demonstrationen» zu erwarten.268 Doch eine halbe Stunde nach Schluss der Sitzung traf ein Tele- gramm des Fürsten ein, womit er die weitere Ausrüstung und damit den Ausmarsch sistierte.269 Die Mannschaft wurde sogleich beurlaubt, worauf sich die Aufregung im Lande auch rasch legte. Ein Ausmarsch schien nicht mehr erforderlich, da die Entscheidung bereits bei König- grätz für Preussen gefallen war. Von Hausen ersuchte den Fürsten mit Bestimmtheit, jedenfalls eine Ausmarschverfügung nur noch aufgrund eines Bundesbeschlusses zu treffen.270 Johann II. war jedoch durch die Abmachung mit Österreich zu- mindest moralisch gebunden. Am 10. Juli erinnerte ihn das österreichi- sche Kriegsministerium, er möge sein Kontingent, «wie früher verein- bart wurde», nach Tirol abrücken lassen.271 Tags darauf folgte gehor- sam die Anweisung nach Vaduz, den Abmarsch wieder vorzubereiten, da noch kein "Waffenstillstand erzielt sei.272 Zugleich erklärte der Fürst sich aber bereit, die Kosten des Ausmarsches mit Ausnahme der Mobi- lisierung zu übernehmen, und gab dem Land einen Kredit von 20'000 Gulden. Am 18. Jüli traf er schliesslich persönlich im Fürstentum ein, um seine kleine Armee zu inspizieren, den Tag des Abrückens zu be- 265 Bericht von Hausens, 8. Juli 1866, siehe oben Anm. 245. 266 Siehe oben Anm. 261. 267 Bericht von Hausens, 8. Juli 1866, siehe oben Anm. 245. 268 Schreiben an Linde, 677. Juli 1866, siehe oben Anm. 245. 269 Telegramm vom 5. Juli 1866, LRA 1866/1141, Nr. 8. 270 Bericht von Hausens', 8. Juli 1866, siehe oben Anm. 245; von Hausen an Fürst, 12. Juli 1866, LRA 1866/1141, Nr. 10. 271 Österr. Kriegsministerium an Fürst Johann, 10. Juli 1866, HK 1866/10923 (7996). 272 Telegramm der Hofkanzlei an von Hausen, 11. Juli 1866, LRA 1866/1141, Nr. 11. 388
	        

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