Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

b) Die Abstimmung der 16. Kurie am 14. ]uni 1866 Dass die Annahme des österreichischen Mobilmachungsantrages den Krieg bedeuten musste, darüber war man sich zum vornherein im klaren. Linde sprach sich in seinem Bericht vom 11. Juni an den Fürsten zustimmend aus; sollte er bis zur Abstimmung keine andere Instruktion erhalten, so würde er sich für befugt halten, für die Mobil- machung zu stimmen.213 Auf der Rückseite dieses Berichts steht von der Hand des Fürsten geschrieben: «Dem Staatsrath v. Linde zu tele- graphieren dass er nicht bloss meine Stimme für den Antrag auf Mobil- machung abgeben, sondern auch auf eine gleiche Abstimmung der Majoritet der in der 16 Curie vertretenen Regierungen hinwirken solle».214 Johann II. unterstützte damit die österreichische Politik; es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Anweisung an Linde, die Mehr- heit der Kurie zu gewinnen, auf Wunsch des k. k. Ministeriums er- folgte. Bis kurz vor der Sitzung des 14. Juni hatte Österreich nämlich keine Gewissheit über das zu erwartende Stimmverhältnis und musste be- fürchten, dass der Antrag unter preussischem Druck durchfiele.215 Dem österreichischen Gesandten, Freiherrn von Kübeck,216 war deshalb die 16. Stimme «von entscheidender Wichtigkeit».217 Da Hessen-Homburg anfangs des Jahres ausgeschieden war,218 umfasste die Kurie noch sechs Staaten, die mit Ausnahme von Liechtenstein alle in preussischer Griffnähe lagen, so dass sich auch die österreichtreuen unter ihnen — Reuss älterer Linie und Schaumburg-Lippe — gut überlegen mussten, ob sie gegen Preussen stimmen wollten. Linde warb zweifellos für Österreich, an der Stimmführung war indessen der Schaumburg-Lippi- 213 Linde an Fürst, 11. Juni 1866, HK 1866/6949. 214 Ebda. 215 Telegramm Kübecks nach Wien, 13. Juni 1866, HHSTA P. A. II 72, Frank- furt Berichte 1866 V-VI. 216 Aloys Freiherr Kübeck von Kübau (1819- 1873), österr. Gesandter in Frankfurt und Rom; 1859 — 66 österr. Gesandter-in Frankfurt. 217 Kübeck an Graf Mensdorff, 15. Juni 1866, HHSTA P. A. II 72, Frankfurt Berichte 1866 V-VI, Nr. 65 B. 218 Der Landgraf war am 24. März 1866 kinderlos gestorben, worauf Hessen- Homburg an das' Grossherzogtum Hessen fiel; Prot. BV. 1866, § 92, S. 104 f., 480. 378
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.