Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

statt der Hälfte der Zollerträgnisse zwei Drittel derselben im Verhältnis der Bevölkerung von Vorarlberg und Liechtenstein zur Verteilung ge- langten. Für den Fall einer grösseren Zolleinigung Österreichs mit Deutschland oder Teilen desselben sollte Liechtenstein einbezogen wer- den; dafür würden dann die Garantie, aber auch der Drittelsabzug ent- fallen. In Schaan und Vaduz wurden Zollstätten vorgesehen und in der Folge alsbald eröffnet,40 wodurch endlich der Verkehr über den Rhein wieder normalisiert war. Die Erhebung der Verzehrungssteuern geschah nun unter Mitwirkung der Landesregierung, und die Kontrolle der Branntweinerzeugung wurde gemildert. Der Salzpreis wurde allerdings bedeutend erhöht: Wegen des Staatsmonopols hatte Österreich den Be- zug aüs der Schweiz, die das Salz billiger geliefert hätte, nicht zugeben können.41 Der Schutz des verfassungsmässigen Hausrechts bei Haus- suchungen der österreichischen Finanzwache wurde im selben Jahr geregelt.42 Johann II. würdigte die Haltung des Landtages, durch die der wich- tigste Zweig des Staatseinkommens weiterhin gesichert blieb und die Regierung «mit der Förderung der Landesinteressen in der bisherigen segensreichen Weise fortfahren» konnte.43 Das unerwartet günstige Er- gebnis besänftigte vorderhand auch die öffentliche Meinung wieder.44 Interessant ist aber doch, dass sie in so breitem Ausmass die Umorien- tierung der Wirtschaftspolitik zu einem Zeitpunkt verlangt hatte, da eine solche noch nicht opportun war. Die Auswirkungen der neuen Regelung traten erst ab 1870 augen- fällig zutage, als die Reinerträge für Liechtenstein das garantierte Mini- mum zu übersteigen begannen und in Kürze das Doppelte desselben erreichten.45 Unter dem Zollschutz gedieh auch die Industrie. Dafür litt 40 Eröffnung am 1. Okt. 1864, Landeszeitung, 8. Okt. 1864, Nr. 22, S. 85; Hager, JBL 1961, S. 41. 41 Vgl. Motivenbericht vom 18. Mai 1864, siehe oben Anm. 10. 42 Gesetz vom 2. Okt. 1864, LGBI. 1864, Nr. 7, S. 59 f. 43 Fürst an Landtag, 8. März 1864, LRA Landtagsakten 1863/64, L 13; vgl. Schädler, Landtag, JBL 1901, S. 107 f. 44 Vgl. Landeszeitung, 23. Jan. und 6. Febr. 1864, Nr. 3 und 4. 45 Von 1864 bis 1869 lagen die jährlichen Reinerträge für Liechtenstein im- mer zwischen 13'000 fl. und 15'000 fl.; Österreich zahlte aufgrund der Minimumsgarantie in diesen Jahren jährlich 15764 fl. 30 er. an Liechten- 343
	        

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