Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

Der Landtag wurde so gleich zu Beginn seiner Tätigkeit einer schwierigen Bewährungsprobe unterworfen. Die Bevölkerung urteilte nach blossem Empfinden. Sie war zu skeptisch gegenüber den öster- reichischen Bedingungen und zu zuversichtlich hinsichtlich einem schweizerischen Entgegenkommen, und insbesondere berücksichtigte sie die politischen Aspekte kaum. Demgegenüber beurteilte die Land- tagskommissioii die wirklichen Aussichten auf eine Zolleinigung mit der Schweiz als gering, was wohl richtig war. Ausserdem hätte der Fürst einer solchen Kursänderung kaum zugestimmt. Sollte Liechten- stein die sicheren jährlichen Einnahmen verscherzen, sich leichtsinnig wieder aus Österreich und damit der zu erwartenden Wirtschaftsein- heit zumindest mit dem südlichen Deutschland aussperren? An der «Antipathie im Volke» war im Grunde auch gar nicht der Vertrag als solcher, sondern in erster Linie dessen Ausführung schuld. Diese zu verbessern konnte man von Österreich verlangen, das dazu zweifellos bereit war, wie überhaupt dessen Bedingungen gar nicht so ungünstig waren. Karl Schädler meinte: «Österreich wird gerne erneuern, da Süddeutschland sonst Österreich den Vorwurf machen könnte, dass auch Liechtenstein nicht mit Österreich sich verbinden wolle; auch Vorarlberg wird gerne mitwirken.»28 Mit wohlwollender Ironie rückte denn Gmelch im Landtag die Forderungen der Bevölkerung auf ihren angemessenen Platz: Die Kommission finde es unrätlich, «der genann- ten Petition und ähnlichen Meinungsäusserungen im Lande mehr Ge- wicht beizulegen, als den Meinungen wohldenkender Bürger, die sich nicht hinreichend instruirt haben, gebührt.» Sie entschied sich — ein- schliesslich Wanger — einstimmig für die Wiedererneuerung des Ver- trages mit Österreich, indem sie zugleich verschiedene Bedingungen stellte, so vor allem ein garantiertes Minimum von 1 fl. 80 er. pro Kopf, die Öffnung der Zollinie bei Schaan und Vaduz und eine Reihe weiterer Erleichterungen.29 Der Landtag billigte den Entscheid.30 28 Kommissionsprot. vom 4. und 6. Febr. 1863, LRA Landtagsakten 1862/63, L 5, ad 23; dazu der sehr ausführliche Kommissionsbericht von Gmelch,. gehalten am 25. Febr. 1863 im Landtag, ebda. 29 Kommissionsbericht, siehe oben Anm. 28. 30 Die Kommissionsanträge müssen vom Landtag zu Beschlüssen erhoben worden sein, wie aus dem weiteren Verlauf ergeht, obwohl die Beschlüsse selber fehlen; vgl. Schädler, Landtag, JBL 1901, S. 100. 341
	        

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