Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

werden.7 Dies war durchaus begründet, denn seit 1852 hatte Österreich von' den rund 150'000 Gulden, die Liechtenstein aus dem Vertrag be- zogen hatte, 50'000 Gulden nur infolge des Minimums aufzahlen8 und ausserdem das von 1850 bis 1862 gelieferte Salz um 26'000 Gulden unter den Erzeugungs- und Transportkosten abgeben müssen.9 Dennoch lag Österreich selber an einer Weiterführung der Zoll- und Steuereinigung. Auf Anfragen des Wiener Ministeriums antwortete die Handels- und Gewerbekammer von Feldkirch, «dass der Zollvertrag mit dem Fürstenthum.Liechtenstein für Vorarlberg von dem günstig- sten Einfluss und dessen Erneuerung daher nur wünschenswerth sei».10 Einen weiteren Vorteil erkannte man in der gelungenen Herabsetzung des Schmuggels. Vor allem aber stellte man die gleiche politische Überlegung an wie schon 1852, indem der Anschluss Liechtensteins als «erster Schritt» zur Verwirklichung der angestrebten Zolleinigung zwi- schen Österreich und den übrigen deutschen Staaten gewertet wurde.11 Gerade zu dieser Zeit rechnete man nämlich allgemein mit einer gross- deutschen oder doch einer baldigen österreichisch-süddeutschen Zoll- einigung.12 Diese Aussicht mussten auch die Liechtensteiner im Auge behalten. v Die Regierung unterbreitete dem Landtag die Kündigung und die neuen Bedingungen. Sie war der Überzeugung, dass die Erneuerung des Vertrages für Liechtenstein, ,selbst unter ungünstigeren Bedingungen, «nur von Vortheil» sei, und stellte entsprechende Anträge.13 Die mit 7 Rechberg an Fürst Johann IL, 6. Dez. 1862, LRA 1862/129. Dazu Vortrag Rechbergs beim Kaiser am 18. Okt. 1862 und Genehmigung des Kaisers vom 11. Nov. 1862, HHSTA A. A. F 59/6. 8 Zusammenstellung von Gmelch im Bericht der Landtagskommission, 25. Febr. 1863, LRA Landtagsakten 1862/63, L 5. 9 Rechberg an Fürst, 6. Dez. 1862, siehe oben Anm. 7. 10 Schreiben vom 17. Apr. 1862, zit. im Motivenbericht des österr. Finanzmini- steriums an den Kaiser vom 18. Mai 1864, HHSTA A. A. F 59/6. Ähnlich äusserte sich auch die Statthalterei von Tirol und Vorarlberg in Innsbruck am 27. Juni 1862, zit. im Motivenbericht, ebda. 11 Schreiben der Finanz-Landes-Direktion in Innsbruck vom 6. Juni 1862, zit. im Motivenbericht, ebda. 12 Vgl. Huber III, S. 615 - 627. 13 Regierung an Landtag, 28. Dez. 1862, LRA Landtagsakten 1862/63, L 5; dazu Hofkanzlei an von Hausen, 19. Dez. 1862, ebda.; ebenso LRA 1862/129. 338
	        

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