Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

zogenen Vertrauensmännern wohl schon beim Einreichen des Ent- wurfs an den Fürsten klar. Das günstige Urteil des von Johann II. sehr geschätzten Landesverwesers erhöhte aber doch die Chancen für eine Verwirklichung des Entwurfs beträchtlich. In der Tat war mit ihm die Gestalt der Verfassung, wie sie im Herbst des folgenden Jahres schliess- lich ausgemittelt wurde, annähernd umzirkt. Die weiteren Verhand- lungen zwischen dem Fürsten, Linde, von Hausen und den land- ständischen Komitees galten nur mehr einzelnen, wenn auch wichtigen Fragen. 7. Die weiteren Verhandlungen während des Jahres 1862 In der Erkenntnis der grundsätzlich neuen Situation, die mit dem landständischen Entwurf geschaffen war, berief der Fürst im Januar 1862 sogleich den Landesverweser und Linde zu Beratungen nach Wien.98 Im ganzen wurde das Werk der Landstände akzeptiert, frei- lich mit zahlreichen und bedeutenden Abstrichen. Besonders Linde wusste seinen Einfluss geltend zu machen, um den Entwurf im konser- vativen Sinne zu entschärfen,97 während von Hausen wohl als Anwalt der Landstände wirkte und der Fürst etwa in der Mitte zwischen bei- den gestanden haben dürfte. Die Tendenz der beschlossenen Änderungen98 ging dahin, die Rechte des Fürsten besser zu wahren, die Befugnisse des Landrates entsprechend einzuschränken und die Regierung unabhängiger von der Volksvertretung zu stellen. Die Gesetzesinitiative wurde dem Land- rat wieder abgesprochen. Staatsverträge sollten der Zustimmung des Landrates nicht unterliegen. Der Fürst sollte, ausser bei der Aushebung, allein über das Militär verfügen, das auch keinen Verfassungseid lei- sten sollte. Neben einem umfassenden Verordnungsrecht sollte der Fürst insbesondere das Recht besitzen, im Falle der Not das Erfor- derliche für die Sicherheit des Staates vorzukehren — eine Nötstands- 95 Von Hausen an Fürst, 29. Dez. 1861, siehe oben Anm. 92. 96 Hofkanzlei an von Hausen und an Linde, 3. Jan. 1862, HK 1862/11845 (132). — Protokolle der Beratungen vom 16. - 18. Jan. 1862 in Wien, in dreifacher Ausfertigung, die eine etwas abweichend, LRA 1862/XV/15. 97 Dies geht auch aus Bleistiftnotizen in den Protokollen hervor, siehe oben Anm. 96. 98 Protokolle, siehe oben Anm. 96. 274
	        

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