Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

Fürst, Linde und auch von Hausen kaum mehr glaubten, dass dem baldigen Erlass der Verfassung noch etwas im Wege stehe, und sogar eine dankbare Zustimmung der Stände erwarteten,62 so verrechneten sie sich freilich gründlich. Sie hatten alle drei die Revolutionszeit im Fürstentum nicht miterlebt und unterschätzten sowohl die politische Reife der liechtensteinischen Untertanen wie deren Beharrlichkeit im Fordern. Bis zu einer allseitigen Einigung» sollte noch ein ganzes Jahr zäher Verhandlungen notwendig werden. 6. Die Verfassungspolitik der Landstände Die wenige Tage vor dem Landtag auf von Hausens Vorschlag in allen Gemeinden des Landes mit kirchlicher Festlichkeit begangene Geburtstagsfeier des Fürsten63 zeitigte bei den Landständen nicht die vielleicht vom Landesverweser erhoffte Wirkung. Denn als er ihnen auf dem ausserordentlichen Landtag vom 10. Oktober 1861 den Ver- fassungsplan der Regierung zur Annahme empfahl, da lehnten sie des- sen Beratung mit der gleichen Begründung wie schon 185964 entschie- den ab und ersuchten den Fürsten, einen Verfassungsausschuss vom Volk wählen zu lassen.65 Sollte dies abgeschlagen werden, so wollte 62 Linde behielt die Fäden in der Hand, indem der Landesverweser das Resultat der Ständebe'ratung zuerst ihm mitteilen sollte, damit er es dem Fürsten gutachtlich vorlegen könnte; Linde an von Hausen, 3. Okt. 1861, siehe oben Anm. 59. Linde und der Fürst hatten ursprünglich, sogar ge- hofft, die neue Verfassung noch auf den Geburtstag des Fürsten, den 5. Okt., erlassen zu können; Linde an Fürst, 18. Okt. 1861, BAF Nachlass Linde 60. 63 5. Okt. 1861, LRA 1861/X/16. - Im Februar 1862 liess von Hausen litho- graphierte Porträts des .Landesfürsten an die Gemeinden verteilen, um damit die Schulstuben zu schmücken; LRA 1862/111/12. 64 Siehe oben S. 238. 65 Wo nicht anders angeführt, gelten für das Folgende als Quellen zwei un- datierte schriftliche Referate, die sich zum Teil entsprechen; Das eine (= Referat I) stellt den Entwurf zu einem Referat dar, mit' welchem das Subkomitee des landständischen Ausschusses seinen Verfassungsentwurf am 26. Nov. 1861 dem Ausschuss vorlegte, um ihn dann dem Landtag mit eben dem Referat I zu unterbreiten, siehe unten S. 270. Änderungen im Entwurf erforderten ein zweites Referat (= Referat II), welches am 22. Dez. 1861 im Landtag gehalten wurde. In beiden Referaten sind die Daten widersprüchlich, sie konnten nur aus dem Zusammenhang der übrigen Quellen erschlossen werden. Referent war Landesvikar Wolfinger; 264
	        

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