Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

Fürsten, ein entsprechendes Manifest an die Stände zu richten und Linde zu Besprechungen mit dem Landesverweser nach Vaduz zu ent- senden.38 Nachträglich bedauerte der Fürst nun, dass er seiner Absicht und dem Wunsch .der liechtensteinischen Bevölkerung, das Land im Som- mer zu besuchen, wegen Reformen auf seinen. Gütern nicht nachge- kommen war. Er zeigte sich befremdet über die «der bisherigen loyalen Gesinnung der Bevölkerung meines Fürstenthüms nicht angemessene Form, den Wünschen des Landes Ausdruck zu geben». Trotz seines Willens, Übelstände zu beseitigen und eine freie Landesvertretung zu schaffen, blieb er — im Sinne der Hofkanzlei und Lindes — fest ent- schlossen, «keine Verletzung der noch zu Recht bestehenden Regie- rungsnormen zu dulden» und Eingriffe in seine Hoheitsrechte zurück- zuweisen. Daher wies er den Landesverweser am 14. September an, den Landtag sogleich wieder einzuberufen und ihm das Postulat erneut vorzulegen, wobei sich die Stände streng an die Grenzen des Rechts zu halten hätten. Zugleich liess er ihnen versichern,, sie könnten einer zeitgemässen Regelung der Verfassungsfrage mit Vertrauen entgegen- sehen.39 Daraufhin nahmen die Landstände am 23. September das Steuerpostulat bedingungslos an.40 Obwohl die landständische Auflehnung, die in der Tradition von 1848" stand, von den Ereignissen bereits überholt war, wirkte sie doch klärend. In Wien erkannte man, dass kein Aufschub mehr ratsam und das Volk mit halben Lösungen nicht zufriedenzustellen war. Im Land selber aber wusste man nun auch, dass Johann II. keinen andern als den verfassungsmässigen Weg duldete. Die vom Landesverweser veranlassten Landtagsbeschlüsse schliess- lich fanden ihre baldige Erledigung. Am 5. Dezember 1861 trat die liechtensteinische «Zins- und Kreditanstalt» ins Leben. Im Vordergrund ' stand der soziale und volkswirtschaftliche Charakter als Kreditinstitut ,38 Vortrag der Hofkanzlei, 9. Sept. 1861, HK 1862/11845 (1861/9874). 39 Fürst an Landesverweser, 14. Sept. 1861, HK 1862/11845 (32 Praes., bei 1861/9874), Entwurf und Kopie. ' 40 Regierungsamt an Fürst, 23. Sept. 1861, HK PExh. 1861/10602; ebda. Reso- lution des Fürsten: «Zur befriedigenden Kenntnis genommen», 6. Okt. 1861. Das Prot, vom 23. Sept. 1861 und von Hausens Bericht fanden sich nicht. 258 )
	        

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