Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

wurde er auf den 15. März 1861 pensioniert.13 Gegen Ende seiner Amtszeit scheint er seiner Aufgabe nicht mehr ganz gewachsen gewe- sen zu sein. Jedenfalls sprach der am 30. März 1861 in der Hofkanzlei in Wien vereidigte14 und seit Anfang April amtierende neue Landes- verweser Karl Haus von Hausen15 kurz nach seinem Antritt von dem «bekannten schleppenden Geschäftsgang» und von «Unordnung».10 Wie Menzinger in seiner Bedachtsamkeit seinem allzu umsichtigen Herrn, Alois IL, entsprochen hatte, so zeichnete den neuen Landesverweser gleich seinem Fürsten ein entschlusskräftiger Charakter aus. Energisch und gründlich ging er sofort die Probleme des Landes an. Seine bis 1884 dauernde Amtsperiode wurde mit einer Vielzahl wichtigster Re- formen äusserst fruchtbar. Gleich in den ersten Tagen der Anwesenheit von Hausens wurde er von den liechtensteinischen Gemeindevertretungen mit vielen An- liegen bestürmt: Das wichtigste war die Bitte um eine neue Landes- verfassung. Der Fürst hatte Ähnliches erwartet und daher von Hausen zuvor schon mündlich ermächtigt, bei allfälligen Verfassungswünschen Verhandlungen aufzunehmen und Anträge zu stellen. Von Hausen zö- gerte keinen Augenblick und erbat den Menzingerschen Entwurf vom Jahre 1859 zur Einsicht, ebenso suchte er um die Erlaubnis an, sich mit Linde in dieser «eben so wichtigen als in ihrer Tragweite unberechen- baren Angelegenheit» besprechen zu können.17 13 Fürstl. Resolution, Hofkanzlei an Regierungsamt, 10. Febr. 1861, LRA CIX/ 159, Nr. 1905. — Menzinger verliess Liechtenstein im Mai 1861 für immer, er starb 1877 in Uberlingen am Bodensee; Moritz Menzinger, JBL 1913, S. 53. 14 HK PExh. 1861/3792. 15 Karl Haus von Hausen (1823 — 1889), geb. in Salzburg, juristische Studien in Wien; durch «hervorragende Wirksamkeit» in der öffentlichen Ver- waltung, zuletzt als Bezirksvorsteher von Feldsberg, das dem Fürsten von Liechtenstein unterstand, zog er dessen Aufmerksamkeit auf sich; vgl. Schädler, Von Hausen, JBL 1906, S. 5 ff. — Protokolle der Amtsübernahme in Vaduz durch von Hausen, 4. - 6. April 1861, LRA 1861/XX/l. 16 Begleitschreiben von Hausens zum Gesuch von Menzinger an den Fürsten, dass ihm bis zur wirklichen Amtsübergabe, d. h. bis zum 3. Apr. 1861, das volle Gehalt ausbezahlt werde, 25. Mai 1861, LRA 1861/XX/4, Nr. 507 pol. Von Hausens Äusserungen über Menzinger sind recht unkollegial, fast gehässig. 17 Von Hausen an Fürst, 10. Apr. 1861, HK 1862/11845 (1861/4313); das Regest auf der Rückseite dieses Schreibens trägt das Datum vom 4. April. 251
	        

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