Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

Das Drängen ging nicht allein von den im Landtag sitzenden Ge- meindevorständen und Geistlichen aus, sondern ebensosehr von den übrigen schon in den Revolutionsjahren führenden Männern des Fort- schritts. Dafür bezeichnend ist, dass die Verfassungspetition der Stände • von Karl Schädler, der doch gar nicht zu ihnen zählte, verfasst war. Eine Volksvertretung wünschte auch das Regierungsamt, um mit ihr besondere Angelegenheiten besprechen zu können; es stand oft isoliert der Bevölkerung gegenüber.166 Die Einberufungen der Ortsvorstände boten nur ungenügenden Ersatz. Die Hofkanzlei indes erachtete die Rücksicht auf diese Wünsche für wenig wichtig und bestimmte die Fürstin, die Sache gemäss Lindes Rat vom Vorjahr weiter ruhen zu lassen.167 Erscheint so die Zeit der Regentschaft der Fürstinmutter als Fort- setzung der Stagnation in den wichtigsten Fragen des Landes, so unter- nahm sie doch auch einige nicht unbedeutende Reformen, die zum Teil alte Forderungen von 1848 erfüllten: Während die Zehhtablösung noch der Vorarbeiten bedurfte,168 wurde mit der Ablösung der Grund- und von Albert Schädler wurde diese Petition irrigerweise als Begleitschrei- ben des Landratspräsidenten an den Fürsten zu Verfassung, Geschäfts- ordnung und Gemeindeordnung vom 19. März 1850 in seine Aktensamm- lung, LRA Schädler Akten 332, und in seine Regesten, JBL 1907, S. 165, Nr. 332, eingereiht. Dass es sich aber um die Petition vom 12. Sept. 1860 handelt, ergeht aus dem Zusammenhang der Akten, aus dem Vergleich mit dem wirklichen Begleitschreiben vom 19. März 1850, siehe oben S. 174, Anm. 74, sowie aus dem Umstand, dass in der Petition wiederholt von «Sr. Höchstseligen Durchlaucht Fürst Alois» die Rede ist. 166 Regierungsamt an Fürst, 10. Okt. 1860, HK 1862/11845 (1860/13208). 167. Resolvierter Vortrag der Hofkanzlei, 23. Okt. 1860, ebda. 168 Das Regierungsamt hatte 1859 einen von Kessler ausgearbeiteten Gesetzes- entwurf vorgelegt; Bericht des Regierungsamts, 13. Sept. 1859, LRA 1861 /XV/15, ad 1025. Es mussten noch weitere Erhebungen gepflogen und eine Einigung mit dem Churer Domkapitel gesucht werden; vgl. bischöfl. Ordinariat an Fürst, 18. Aug. 1859, HK H 1695, o. Nr.; vgl. auch Landes- zeitung, 28: Mai 1863, Nr. 4, S. 14. 246
	        

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