Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

sten fest162 und betrachtete jede Mitwirkung des Volkes an der Aus- übung der Staatsgewalt als einen Einbruch in dieses Prinzip. Er meinte denn auch, dass «die vorhandene Verfassung vorerst ausreiche», wäh- rend das von Menzinger «proponirte Project» weit über die Interessen des Landes wie des Herrschers hinausgehe.163 Demgegenüber verlangten die Landstände aber beim Landtag von 1860164 nach der «folgsamen» Annahme des Postulats noch dringender die konstitutionelle Verfassung als ein «Postulat der Geschichte», eine nicht zu umgehende «Forderung der Zeit»; Österreich werde voraus- sichtlich bald in die Reihe der Verfassungsstaaten eintreten, so dass Liechtenstein dann allein das «Waisenkind im grossen Vaterland» blei- ben werde; der Verfassungsentwurf von 1848/49 müsse als der reinste Ausdruck dessen angesehen werden, was die Bevölkerung des Landes in Bezug auf eine Verfassung will». Daher baten die Landstände, den Erlass des verstorbenen Fürsten vom 7. März 1849 — die Ubergangs- bestimmungen — wieder ins Leben zu rufen. Der Landrat sollte dann die Verfassung ergänzen und die «so dringend nothwendige» Revision der Gemeindeordnung und die Zehntablösung vornehmen.165 162 Linde hatte am 25. Nov. 1858 an Johann II. geschrieben: «Die souveraine Gewalt, welche Ew. Hochfürstliche Durchlaucht im Fürstenthum Liech- tenstein auszuüben den hohen Beruf überkommen haben, ist in Wahrheit von Gottes Gnaden; denn keiner der ehemaligen dem Kaiser untergeord- neten Reichsfürsten hat souveraine Herrscherrechte so sichtbar durch Gottes gnädige Fügung überwiesen erhalten und keinem ist das Recht durch die Vorsehung so bedeutungsvoll bewahrt worden, als dem Hoch- fürstlichen Hause Liechtenstein.» BAF Nachlass Linde 60. 163 Siehe oben Anm. 160. 164 Prot, des Landtags vom 12. Sept. 1860, HK 1862/11175 (1860/1050 u. ad 1860/13209); Postulat vom 9. Aug. 1860, ebda. (1860/10346); Berichte des Regierungsamts vom 10. Okt. 1860, ebda. (1860/13209), und HK 1862/11845 (1860/13208). 165 Petition der Stände und Landmannschaften an den Fürsten, o. D. (12. Sept. 1860), LRA Schädler Akten 332, Entwurf von Karl Schädler. Die im Erlass vom 7. März 1849 angeführten, von Alois II. grundsätzlich gut- geheissenen Verfassungsartikel sowie die damalige Wahl- und Geschäfts- ordnung wurden der Petition vom 12. Sept. vorsorglicherweise beigelegt (!); 245
	        

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