Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

kordat entsprochen, das den bischöflichen Treu- und Gehorsamseid gegenüber dem Kaiser ausdrücklich beibehielt.94 Es ging indessen Men- zinger — und wohl auch Kessler, der neben ihm im Regierungsamt wirkte — weniger um einen verstärkten Einfluss des Staates in der Kirche oder ein Zurückdrängen der Kirche im Staat, sondern vor allem um eine Aufwertung des liechtensteinischen Klerus gegenüber Chur. Er vertrat damit eine autonomistische Tendenz für die liechtensteini- sche Geistlichkeit und auch eine gewisse Demokratisierung auf der untersten Stufe der kirchlichen Hierarchie, Tendenzen, wie sie sich schon im Verfassungsentwurf von 1848 fanden.95 Der Beamte zeigte sich einmal mehr fürstlicher als der Fürst, welcher selber keine Be- denken wegen der Bewahrung seiner Hoheitsrechte gegenüber Chur hegte. Doch Alois II. starb noch im gleichen Jahr, am 12. November 1858.90 Unter seinem Nachfolger kam das Konkordat nicht mehr zustande. Die hängigen Fragen fanden später ihre Lösung auf dem Wege der formlosen Vereinbarung und der Gesetzgebung.97 Es ist ersichtlich geworden, wie die wichtigen Probleme in den 1850er Jahren miteinander verquickt waren und eines das andere zu- rückhielt: Die Gemeindeordnung hing von der Verfassung ab, die Zehntablösung und die Schulreform wurden durch das geplante Kon- kordat hingehalten, die Verfassung selber blieb in Rücksicht auf die Entwicklung im Deutschen Bund und dessen Ländern zurückgestellt. Ein Grund lag freilich bei der Person des Fürsten, der in den wichtig- 94 Vgl. Huber III, S. 159. 95 Siehe oben S. 115 f. 96 Im Fürstenrum wurden darauf Trauergottesdienste gehalten und die Lan- destrauer für 6 Monate angeordnet; in den ersten drei Tagen nach des Fürsten Tod läuteten von 11 bis 12 Uhr mittags alle Kirchenglocken des Landes, vier Wochen lang waren Tanz und Lustbarkeiten untersagt; unter arme Familien wurden 500 fl. verteilt, mit der Bedingung, den Seelen- messen in den ersten drei Tagen beizuwohnen; die Beamten erschienen während sechs Monaten in schwarzer Kleidung, und amtliche Schriften wurden mit schwarzem Lack gesiegelt; zu den Trauerfeierlichkeiten rückte das ganze Kontingent aus, das ebenfalls sechs Monate lang den Flor zu tragen hatte; LRA CVII/158, Fasz. Ableben von Fürst Alois. Vgl. die glei- chen Vorkehrungen schon beim Ableben Johanns I. 1836, Quaderer, S. 105 f. 97 Siehe unten S. 329 ff. 233
	        

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