Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

verfassen und legte es dem Fürsten 1852 vor.63 Dieser zeigte zwar sein Einverständnis,64 erliess das Gesetz aber nicht. Menzinger drängte ihn, indem sonst die seit 1848 eingetretene Schuljugend, «kaum mit einer halben Bildung und mit schiefen Grundsätzen betheilt, wieder austre- ten und so eine Kaste bilden wird, die keine tröstliche Aussicht für die Zukunft gewährt.»65 Ausbildungsstand und Verdienst der Lehrer waren gleich ungenügend. Zwar war 1850 der liechtensteinische Lehrerverein ins Leben getreten. Dessen Statuten sahen jährlich sechs Fortbildungs- konferenzen vor,66 doch wurden solche anfangs offenbar nicht abge- halten.67 Einzelne Gemeinden bezahlten ihren Lehrern über Jahre hin- weg das Salär nicht.68 1 855 hatten die Lehrer des Landes wiederholt dazu auch der Briefwechsel Wolfingers in Peterzell mit dem späteren Rent- meister und Freund Joh. Peter Rheinberger in Vaduz, von 1830 bis 1832, AFRh F 13. — Wolfinger war während der Zeit seines Wirkens im Fürsten- tum der massgebende Mann in Schulfragen. 63 Schulgesetzentwurf 1852, LRA XIVC, ad 7732; dazu Bericht des Regierungs- amtes an den Fürsten, 9. Juni 1952, ebda., Nr. 1094. Dieser Entwurf war schon 1837 wohl von Wolfinger unter dem Einfluss Peter Kaisers geschaf- fen und nun ohne wesentliche Änderungen einfach übernommen worden, vgl. den Entwurf eines Schulgesetzes 1837, LRA Normaliensammlung; vgl. Quaderer, S.158 ff., 136; Martin, S. 67. 64 Bei der Anwesenheit Menzingers und Wolfingers in Wien im Juli 1852 besprach der Fürst mit ihnen die Reform des Schulwesens. Danach wünschte er noch ein «Finalgutachten» von Landesvikar Carigiet; Fürst an Regierungsamt, 14. Juli 1852, LRA XIVC, Nr. 7732. Im Sept. 1852 wurde der unwesentlich abgeänderte Entwurf dem Fürsten erneut vorgelegt; vgl. Martin, S. 68. 65 Regierungsamt an Fürst, 29. Juli 1853, LRA XIVC, Nr. 421. Weitere drin- gende Anregungen des Regierungsamtes folgten am 1. Apr. 1854, ebda., ' ad 226; am 4. Okt. 1854, ebda., Nr. 778; am 17. Aug. 1855, ebda., Nr. 674; am 3. März 1857, ebda., ad 261. 66 «Statut des liechtensteinischen Lehrervereins», am 17. Okt. 1850 von den Lehrern beschlossen und am 31. Okt. 1850 vom Regierungsamt gutge- heissen, LRA XIVC. 67 Wolfinger an Regierungsamt, 28. Nov. 1854, LRA XIVC, Nr. 980. 68 Dazu eine Reihe von sprechenden Zeugnissen für die Jahre 1850 bis 1856 im LRA XIVC. — Um 1852 variierten die Lehrergehälter zwischen 120 und 200 fl.; Übersicht als Beilage zum Bericht vom 9. Juni 1852, LRA XIVC, Nr. 1094. 228
	        

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