Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

stungskraft einzelner Gemeinden überschritten.51 Die bisher nicht be- helligten Gemeinden zeigten allerdings wenig politische Reife, als sie sich sträubten, an der Wuhrlast mitzutragen.52 In den folgenden Jahren leistete das Land aber namhafte Beiträge an die Rheinbauten, die eine Lebensfrage für das Land darstellten.53 Der Fürst stellte den Ständen im übrigen die spätere Einflussnahme einer neuen Landesvertretung auf die Steuerausschreibung in Aussicht und betonte deren proviso- rischen Charakter.54 Indessen zeitigte die Einberufung der Stände doch einen unerwar- teten Effekt: Den Liechtensteinern war nämlich damit ein Forum ge- geben, ihre Wünsche erneut vorzutragen. Wirklich traten in der Land- tagssitzung die Gemeinderepräsentanten geschlossen vor, um eine um- fassende «Bitte» an den Fürsten zu richten, die auch von den geistlichen Vertretern unterstützt und sogar vom österreichischen Repräsentanten unterzeichnet wurde.55 Der Fürst wurde darin ersucht, die «schon oft erbetene Landesverfassung» mit frei gewählter Volksvertretung und Mitbestimmungsrecht in allen innern Landesfragen «ehebaldigst» ins Leben treten zu lassen, die Gemeindeordnung zu revidieren, das Schul- wesen «den Verhältnissen des Landes und den Bedürfnissen der Jetzt- zeit» anzupassen — besonders durch Schaffung einer Realschule — und schliesslich die Zehntablösung durchzuführen. Zugleich wurde dem Fürsten für die «hochherzige Uneigennützigkeit und Milde», mit der er 51 Siehe oben Anm. 50. 52 Die von der Wuhrlast — mit Ausnahme von zwei Fudern Steinen jährlich — enthobenen Gemeinden Schellenberg und Mauren (vgl. LRA CVI/93, ad 502, 28. Apr. 1852) fügten dem Prot, des Landtages vom 14. Okt. 1857 an, dass sie nichts zur Wuhrlast beitragen zu müssen meinten; siehe oben Anm. 50: — Die sieben Rheingemeinden hatten schon einige Jahre zuvor die Wuhrlast zur Lahdessache zu machen gesucht; HK PExh. 1855/1182, präs. 22. Jan. 1855. — Als die nach der Überschwemmung von 1846 zu Rheinarbeiten aufgebotene Mannschaft der Berggemeinde Triesenberg aus- geblieben war, hatte das Oberamt die Gemeinde mit Exekution belegt und Joseph Beck, der sich auf dem Kirchplatz darüber beschwert hatte, wegen «Aufwiegelung» bestraft; Oberamt an Hofkanzlei, 13. Jan. 1848, HK 1848 /1201. .53 Vgl. die Staatsrechnungsbücher 1857 ff. im LRA. 54 Siehe oben Anm. 50. 55 Spezielles Protokoll vom 14. Okt. 1857, HK 1862/11175 (1857/1023). 56 Ebda. 226
	        

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