Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

Tagen die grössten Anstrengungen, die Mittelstaaten zu gewinnen.39 Der liechtensteinische Anschluss sollte einen Beweis für die Zollunions- fähigkeit Österreichs, ein Schaustück erfolgreicher österreichischer Zoll- politik und ein Beispiel für die übrigen deutschen Staaten bilden. Hier- in lag der Grund, warum Liechtenstein so mühelos und rasch erlangte, was es so lange erstrebt hatte. Wenn Buol-Schauenstein dem Kaiser zugleich die Vorteile vor Augen hielt, welche mit der Äusmerzung dieses «Zentralpunktes und Stapelplatzes für den Schmuggel» und dieses Revolutionsherdes, von dem aus «Schriften subversiver Tendenz» und «Emissäre der Umsturz- parthey» befördert würden, so tat er dem rückständigen Ländchen zweifellos zu viel Ehre an. Mit sichtlicher Befriedigung stellte Buol- Schauenstein dem Kaiser vor, dass durch die Einbeziehung des Für- stentums in die Handelsbewegung des Kaiserstaates und gemäss der von grösseren auf kleinere politische Körper ausgeübten Anziehungs- kraft «nach und nach eine Assimilirung der Bewohner des Fürsten- thums in Absicht auf Ideen, Grundsätze und Gesinnung mit den Bewohnern der österreichischen Nachbarprovinzen herbeigeführt» würde.40 Die Liechtensteiner sollten also offensichtlich Österreich politisch anerzogen werden ! Am 5. Juni 1852 wurde der österreichisch-liechtensteinische Zoll- und Steuereinigungsvertrag in Wien abgeschlossen, am 5. Juli erfolgte die Auswechslung der Ratifikationsurkunden.41 Die «besondere Will- fährigkeit», welche der liechtensteinische Bevollmächtigte bei den Ver- handlungen gezeigt hatte,42 wurde von Österreich mit einer goldenen Dose, die den Namenszug des Kaisers trug, honoriert.43 Der Vertrag 39 Gaertner, S. 218 ff., 226 ff., 241 ff. 40 Siehe oben Anm. 38. 4l' Siehe unten S. 196 ff. 42 Vortrag von Buol-Schauenstein beim Kaiser, 11. Juli 1852, HHSTA A. A. F 59/6. Bei dieser Gelegenheit betonte Buol nochmals: «Dieser Vertrag, obschon mit einem was Territorialausdehnung anbetrifft, der kleinsten Staaten abgeschlossen, hat nichtsdestoweniger für die Interessen Euer Majestät Regierung eine unverkennbare Wichtigkeit». 43 18. Juli 1852, HHSTA A. A. F 59/6. 194
	        

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