Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

Wahlprüfungskommission nachträglich.11 Man hatte offenbar Befürch- tungen gehegt. Der ganze Akt erinnert in vielem an die früheren, seit über vierzig Jahren nicht mehr geübten Landammannwahlen; die äl- testen der anwesenden Wähler hatten noch an denselben teilgenom- men.12 Es ist denn auch bezeichnend, dass der geheimen Wahl, wie sie die demokratische Theorie gefordert hätte, die ältere, volkstümliche Form vorgezogen wurde. Der ersten Landratswahl hafteten freilich noch manche Mängel an: So verhielten sich eine Menge der Wähler gänzlich passiv, indem sie bei Für- wie Gegenmehren auf keine Seite ihre Stimme zu erkennen gaben, während umgekehrt jedesmal ein Teil von denen, welche zu- erst mit Ja gestimmt, ihre Hände auch für das Nein erhoben ! Zudem mischten sich während der Wahlhandlung auswärtige Zuschauer unter die Wähler.13 Diese eher belustigend anmutenden Ungereimtheiten waren der Neuheit der Sache und den Organisationsschwierigkeiten bei einer so grossen, rund 1800 Wähler zählenden Versammlung zuzu- schreiben und minderten in den Äugen der Liechtensteiner die Wich- tigkeit und Gültigkeit der Wahlen in keiner Weise herab. Betrachtet man die Zusammensetzung des Landrates, so ergeben sich einige interessante Gesichtspunkte. Die überwiegende Mehrzahl der gewählten Landräte14 hatten im Revolutionsjahr den Landes- und 11 «Bericht Uiber die am 20'. Mai 1849 in Vaduz abgehaltene Landesgemeinde zur Wahl der 24 Landräthe und 8 Ersatzmänner», verfasst vom Wahl- prüf ungsauschuss (Dr. Grass, Franz Anton Kirchthaler und Andreas Falk), 26. Mai 1849, LRA Schädler Akten 317. 12 Im Oberland war der letzte Landammann, Franz Anton Frick, im Juni 1802 gewählt worden; ähnlich im Unterland, wo Johannes Frick von 1801 bis 1808 als letzter Landammann wirkte; vgl. Josef Ospelt, Landa'mmänner- Verzeichnis und Landammänner-Siegel, JBL 1940, S. 43. Die Stimmberech- tigung hatte damals alle Wehrfähigen ab 16 Jahren eingeschlossen, vgl. J.. B. Büchel, Geschichte des Eschnerberg, JBL 1920, S. 29. - Vgl. auch Oehris «Bemerkungen», LRA Schädler Akten 306, zu § 16. — Siehe auch Malin, S. 49. 13 Bericht, siehe oben Anm. 11. 14 Gewählt wurden am 20. Mai 1849 der Reihe nach: Peter Kaiser von Mau- ren; Joh. Ferd. Wolfinger, Altrichter von Balzers; Christoph Wanger, Tier- arzt und Richter von Schaan; Landesphysikus Dr. Karl Schädler von Vaduz; Franz Anton Kirchthaler, Apotheker von Vaduz; Franz Jos. Marxer, Richter 160
	        

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