Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

I. Kapitel: Liechtenstein am Vorabend von 1848 Um den Eintritt ins deutsche Reichsfürstenkollegium durch ein ent- sprechendes reichsunmittelbares Herrschaftsgebiet zu legitimieren und zu sichern, erwarb Fürst Johann Adam Andreas von Liechtenstein 1699 die Herrschaft Schellenberg und 1712 die sich südlich anschliessende Grafschaft Vaduz,1 die unter verschiedenen Herren seit 1396 Reichs- lehen waren.2 Am 23. Januar 1719 wurden diese Gebiete zum Reichs- fürstentum Liechtenstein erhoben.3 Die Fürsten von Liechtenstein, eines der an Ruhm wie Besitz reichsten Geschlechter Österreichs,4 konnten nicht ahnen, welche Bedeutung das materiell völlig belanglose Land, das nun den 343. Mitgliedstaat des Heiligen Römischen Reiches Deut- scher Nation bildete,5 für sie schliesslich gewinnen sollte, ebensowenig wie die nun Liechtensteiner gewordenen Bewohner ermessen konnten, dass die Geburtsstunde ihres Staates geschlagen hatte. Denn in bezug auf die bis dahin ausgedehnten Volksrechte war der Übergang an die Fürsten von Liechtenstein ein Verlust. Bis dahin waren die Rechte der Obrigkeit und des Volkes genau gegeneinander abgegrenzt gewesen.6 Der grösste Teil der Landesverwaltung und die erste Gerichtsinstanz hatten in den Händen der aus einem Dreiervorschlag des Landesherrn vom Volk gewählten Landammänner und Richter gelegen,7 die Ge- 1 Die beiden Kaufbriefe gedr. bei In der Maur, JBL 1901, S. 43 ff.; vgl. Malin, S. 19 f.; Steger, S. 21 f.; In der Maur, Gründung, JBL 1901, S. 10 ff.; Zur- linden, S. 7; Lokay, S. 10 ff.; Pappermann, S. 20; Quaderer, S. 13; Kaiser- Büchel, S. 499 f. 2 Urkunde von König Wenzeslaus, Prag, 22. Juli 1396, LUB 1/2, S. 246 f. Durch Güterteiiung der Grafen von Sargans-Werdenberg im Jahre 1342 war die Grafschaft Vaduz entstanden, Urkunde vom 3. Mai 1342, LUB 1/1, S. 207 ff. Die Freiherren von Brandis, die durch Beerbung den Werden- bergern in Vaduz nachfolgten (1416), vereinigten durch Erwerb der Herr- schaft Schellenberg 1434 die beiden Gebiete in einer Hand. Ihnen folgten 1507 bis 1613 die Grafen von Sulz, von 1613 bis 1699/1712 die Grafen von Hohenems; Malin, S. 11, 15; Kaiser-Büchel, S. 183 ff.; Quaderer, S. 12. 3 Dazu Otto Seger, 250 Jahre Fürstentum Liechtenstein, JBL 1968, S. 5 ff.; In der Maur, JBL 1901, S. 63 ff. 4 Siehe im einzelnen Falke. 5 Raton, S. 25; Kohn, S. 550. 6 Malin, S. 15 ff. 7 Ebda., S. 17 ff. 16
	        

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