würde. Fürst wie Volk waren vom Bewusstsein getragen, im «Uiber- gang zur neuen Zeit»119 zu stehen. War erst die deutsche Frage gelöst, so stand der endgültigen Festsetzung der neuen Staatsordnung nichts mehr entgegen. Aus der Revolution herauswachsend, war die innere Gestalt Liech- tensteins erwogen, entworfen und nun provisorisch befestigt worden. Ein ähnlicher Prozess vollzog sich gleichzeitig im Rahmen Deutschlands. Seit einem Jahr rang die deutsche Nationalversammlung um die natio- nale Einheit. Liechtenstein hatte daran aktiv und passiv teil, durch seinen Vertreter und als Objekt in den verschiedenen Plänen für eine Neuordnung Deutschlands. Die äussere wie innere Entwicklung Liech- tensteins hing vom Ergebnis der Nationalversammlung ab. Es gilt da- her, diese im Hinblick auf Liechtenstein zu betrachten. 119 Erlass vom 7. März 1849, siehe oben Anm. 105. 124