Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1970) (70)

fassungsausschuss, waren schon während der Arbeit orientiert wor- den.52 Nun wurden Verfassung und Wahlordnung in Gemeindever- sammlungen dem Volk vorgelegt und erläutert und die Wünsche der Gemeinden entgegengenommen.53 Einzelne Gemeinden verlangten die Möglichkeit einer Verfassungs- änderung durch die Mehrheit des Volkes,54 die Absetzung von Beamten in gleicher Weise,55 den Vorbehalt der Gemeindeämter für Gemeinde- bürger,56 Straffung der Einbürgerungsbestimmungen wie überhaupt der Bürgerrechte.57 Manche Wünsche zeugten von geringem Verständnis für die Erfordernisse der neuen Zeit, so etwa, wenn in Gamprin die Mehrheit der Bürger verlangte, dass keine höhere Bürger- und Real- schule, wie sie der Verfassungsentwurf vorsah, errichtet werde, weil sie für das Land zu teuer zu stehen käme.58 Nach einer letzten Beratung durch die Wahlmänner, die aber am Entwurf nichts mehr änderten,59 wurde dieser samt Wahlordnung schliesslich am 1. Oktober 1848 dem Fürsten zugesandt.60 Hinter dieser gründlichen Art der Verfassungsvereinbarung stand Rousseaus Idee vom Sozialvertrag, der, die Ubereinstimmung aller Glie- 52 Einberufung aller Wahlmänner, 11. Aug. 1848, LRA C; Prot, der Wahl- männerversammlung, 14. Aug. 1848, LRA Schädler Akten 291. 53 Schädler beauftragte die Wahlmänner damit, 30. Aug. 1848, LRA Schädler Akten 293; Protokolle der Gemeindeversammlungen, 3.-5. Sept. 1848, un- vollständig, LRA Schädler Akten 294 - 299. 54 Schaan und Triesen, ebda. 298, 295. 55 Schaan, ebda. 298. 56 Triesen und Eschen.ebda. 295, 294. 57 Schaan und Vaduz, ebda. 298, 299. 58 Gamprin, ebda. 297. — Die Gemeinden Eschen und Schaan verlangten überdies, dass der Entwurf vor der Absendung an den Fürsten noch durch Peter Kaiser begutachtet werde, was aber nicht mehr geschah; ebda. 294, 298. 59 Prot, vom 6. Sept. 1848, LRA Schädler Akten 300; gekürzte, dem Fürsten vorgelegte Kopie des Prot., HK 1863/10370 (Beilage 4/4 zu 1848/10717). 60 «Entwurf einer Verfassung für das Fürstentum Liechtenstein», ebda. (Bei- lage 2/2 zu 1848/10717); provisorische Wahlordnung, ebda. (Beilage 3/3 zu 1848/10717); vom Verfassungsrat einschliesslich Menzinger unterzeichneter Bericht vom 1. Okt. 1848, ebda. (1848/10716); Kopie des nach Wien ge- sandten Entwurfs, LRA Schädler Akten 305; Kopie der Wahlordnung, ebda. 302; Kopie oder Entwurf des Berichts, aber dat. vom 29. Sept., ebda. 301. Weitere Entwurfstücke LRA C. 107
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.