Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1907) (7)

— 99 — auf Befehl dann allerlei Briefe vorwies, verlangten die v. Schel- lenberg, er solle auch die Pfandbriefe zeigen, die ihr Vater denen v. Ebersberg ausgestellt hatte. Der Graf leugnete, solche Briefe je in Händen gehabt zu haben. Er leistete einen feierlichen Eid darauf. Wollten die v. Schelleuberg deu Rechtsweg uicht ver- lassen, so sei er bereit, seine Sache vor dem Abt von St. Gallen Zu vertreten und es bei dessen Spruche bewenden zu lassen. Die v. Schelleuberg wiesen nuü Briefe (Urkunden) ihres Vaters vor uud glaubten, diese genügten zur sofortigen Entscheidung. Der Graf zog dann einen Brief heraus und zeigte, wie er die „Ueber- türung" erkauft habe. Die v. Schelleuberg wiesen dies aber zurück mit dem Bemerken, dieser Kauf sei ohne Wissen des Lehensherrn geschehen und die v. Ebersberg haben nur ihre Rechte verkaufen können. Die Parteien wurden also vor den Abt von St. Gallen ge- wiesen. Am 22. Jnni standen sie vor dem Vertreter des Abtes, dem Stiftspropst Johann v- Bußnang. Dieser bestellte sie auf den Dienstag nach St. Jakobstag auf die Pfalz zu St. Gallen. Aber erst am 11. März des folgenden Jahres (1399) stell- ten die 
Streitenden sich das Friedens- und Einigungsinstrument aus (Reg. 249). Die v. Schellenberg Urkunden, daß sie in ihrem Streite wegen Wasserburg und Hegi nnd wegen eines Kapitals von 74 Gulden, die Mürk dem Grafen Heinrich wegen dessen Sohnes, des Grafen Hugo, schuldete uud all den Gewalttätigkeiten sich auf Burkart, deu Bischof v. Augsburg, die Grafen Hngo v. Montfort, Rudolf v. Sulz deu ältereu, ihren lieben Oheim Jo- hannes, Truchsessen zu Waldburg und den Grafen Hermann v. Sulz als Schiedsrichter geeiniget haben. Die Entscheidung lautet: Es ist Friede zwischen den Brüdern v. Schellenberg und dem Grafen Heinrich, seinen Söhnen Heinrich, Wilhelm und Hugo. Die genannte Schuld von 74 fl. ist tot nnd ab. Die Grafen be- zahlen überdies 1590 Pfd. Heller zur Ablösung der schellenberg. Ansprüche, und zwar innert drei Jahren. Sie setzen das Gnt Blaichach als Unterpfand und 10 Bürgen, nnd geben von 15 Pfd. Heller je 1 Pfd. Heller Zius 12 Tage nach Weihnachte». Leisten die Grafen das nicht, so steht es denen v. Schellenberg frei, sie pfänden zu lassen. Die vier den v. Schellenberg treuen Bauern, die der Graf aus Wasserburg vertrieben hat, muß er wieder aufnehmen.
	        

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