Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1907) (7)

— ,91 — lassen und Urfehde schwören mußten. Einer alten Schrift nach hätte Köuig Karl selbst den Frieden vermittelt (Reg. 153). Die Vereinbarung mit St. Gallen fand am Montag nach St. Gallus- tag (22. Okt.) 1358 zu Weesen statt. Die Vermittler waren Hart- mann der Mayer v. Windegg und Eberhart v. Sax. Marquard bekannte, er habe erkannt, daß St. Gallen an der Zerstörung seiner Burg uuschuldig sei und er diese Stadt ohne Grund be- fehdet habe; er wolle von nun an mit ihr Frieden halten. Mit Lindau verständigte 
er sich zu Bregenz erst am 20. Febr. 1359, ebenso sein Schwiegervater Burkart v. Ellerbach. „Mit guter Vorbetrachtung" erklärten sie in aller 
Demut, sich an der Stadt in keiner Weise mehr rächen zn wollen uud der Stadt solle es frei gestellt sein, mit dem Aufgebot des Städtebundes gegen sie zn ziehen, wenn dieser es verlangte. Endlich urkuudeten am 7. April 1359 alle drei Rädelsführer — Marquard v. Schelleu- berg, Burkart v. Ellerbach und Swigger Tumb v. Neuburg — gemeinsam auf der Neuburg den Bürgern von St. Gallen, daß sie zu unrecht geglaubt, sie 
hätten sich an dem Unternehmen gegen Wasserburg beteiliget. Sie versprachen, nun gute Freunde zu sein (Reg. 174, 545, 546). Schließlich bekannten noch Burkart v. Ellerbach uud sein Tochtermann Märk v. Schellenberg, daß sie dem festen Ritter Swigger Tumb v. Neuburg 300 Gulden schuldig seien (Reg. 843). Auch Marquards Tochtermanu, Rüdiger v. Rosen au, hatte gegen das Kloster Salem Frevel verübt aus Rache wegeu seiner Schwester, die Nonne im Kloster Wald war. Auch er mußte zum Kreuz kriechen und Urfehde schwören, wobei der Graf Heinrich v. Moutfort-Tettnang und „mine sweher" Marqnard v. Schellenberg die Urkunde siegelten. Marquards finanzielle Lage war durch Unternehmungen dieser Art natürlich nicht erträglicher geworden. Am St. Andreas- abend 1363 gab er dem Konrad Bregenzer zu Lindau einen Weinberg zu Lehen um 1 Pfd. Pfeffer jährlichen Zins (Reg. 547). Im Jahre 1364 klagten 9 Bauern ans Wasserburg beim Rat zn Lindau gegen einen Gläubiger des Marquard, der sie beim Lin- dauer Gericht für die Schulden ihres Herrn Marquard v. Schelleu- berg pfänden wollte. Sie behaupteten, für dieseu ihreu Vogt- herru nicht gepfändet werden zu können, da sie nicht seine Leib-
	        

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