Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1907) (7)

— 8 — Werdenberg-Sargans zu Vaduz, erhalten hatte. Von da an blieb auch die Herrschaft Schelleuberg immer bei den Inhabern der Grafschaft Vaduz, wohin sie auch geographisch und geschichtlich eigentlich gehörte. Denn von jeher übten die zuletzt genannten Grasen über Schellenberg die Hvheitsrechte aus und Graf Heinrich ließ im Jahre 1396 die beiden Herrschaften Vaduz und Schellen- berg durch König Wenzel zn unmittelbaren Reichsherrschaften erheben. Endlich wurden im Jahre 1719 diese beiden Herrschaften zn einem, nach dem neuen Herrscher benannten Fürstentum Liechtenstein erhoben. In der vorliegenden Arbeit soll nun eine geschichtliche Skizze über die Erbauer der Burg und ersten Inhaber der Herrschaft Schellenberg geboten werden, soweit dem Verfasser bei dem Mangel an sicheren Nachrichten aus jeuer fernen Zeit das möglich war. Die Aeltesten von Schellenberg. In Oberbayern, an der oberen Jsar, Länggrieß gegenüber, erhebt sich die Ruine einer Bnrg Schellenberg. Die Erbauung der Jsarburgen soll in eiue frühe Zeit zurückreichen und ihre ersten Bewohner sollen schon mitgewirkt haben, als Herzog Tassilo die Wälderwildnis der oberen Jsar mit Kärntnern bevölkerte. Nachdem Tassilo's Geschlecht untergegangen, waren die Herren der Burgen, also auch die vou Schellenberg, Dienstmannen der Grafen von Andechs und von 1248 an der Herzoge vou Bayern. Urkundlich erwähnt sind von diesen Aeltesten v. Schellenberg: zwischen 1160 und 1200 sehr ost Ruodeger v. Schellenberg als Zeuge im benachbarten Kloster Schäftlarn, um 1170 dann auch dessen drei Brüder: Wernher, genannt von Gotzingen, Friedrich und Rudolf nebst ihrem Oheim Altmann, der nach dem letzten Willen seines Neffen Wernher ein Gut bei Schelleuberg zum Altare des hl. Divuys zu Schäftlarn übergab. Eine Schwester der genannten Brüder, Gertrud, uud deren Tochter Petronissa werden - in der gleichen Urkunde aufgeführt Heinrich von ') G. Westermayer, Chronik der Burg und des Marktes Tölz, S, 36. Aouumenw Loio» B. VIII, S. 402, 422, W,
	        

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