Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1907) (7)

— 24 — nach dem gewöhnlichen Sprachgebranch. Auch weitschichtige jüngere Verwandte wurden oft uepotes genannt. Er nrkundete zn Neu» bürg, wo er saß, nicht ans Schellenberg. Seine Zeugen wareu alle von Nenburg, keiner von Schellenberg. Was er dem Kloster Krenzlingen an Gütern ersetzte, lag im Gebiete von Neuburg. Er war also offenbar längst schon von Schellenberg weggezogen und wohnte zu Neuburg. Warum das? Sehr wahrscheinlich weil seine Gemahlin Jta -eine Tumb v. Neuburg war. Sie war ent- weder eine Schwester oder eiue Tochter des Albert Tumb. Es ist doch gewiß uicht unwahrscheinlich, daß dieser Albert nicht blos Brüder sondern auch Schwestern und nicht blos Söhne, sondern auch Töchter gehabt hat. Unsers Marquards Gemahlin Jta dürste nun eine dieser Fräulein Tumb gewesen sein. Seine Tochter Anna war offenbar Erbtochter, da Marquard keine Söhne hatte. Man wollte zwar die Brüder Ulrich und Marqnard als seine Söhne bezeichnen; aber fürs erste hat man nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür, und fürs zweite bedienten sich die beiden Brüder nicht des Wappens jenes Marquards, nnd nannten sich weder „Tumb", noch „v. Neuburg". Iu der Ur- kunde vom 3. April 1256 (Reg. 15) ist wohl von der Zustimmung der Gemahlin Jta und der Tochter Anna, aber von keinen Söhnen die Rede; auch sonst werden nirgends Söhne dieses Marquard erwähnt. Marquard war im Jahre 1256 schon ein bejahrter Mann, sodaß seine Söhne jedenfalls zeugnisfähig gewesen wären. Er uannte nämlich den Rudolf BeHain seinen nexv8. Dieser hatte aber 6 Jahre später schon einen Sohn, der Ritter war (Reg. 15). Marquard war also damals schon der Großoheim eines Ritters, also gewiß ein betagter Mann. Hütte er Söhne gehabt, so wären diese damals jedenfalls erwachsen gewesen und Hütten bei den Abmachungen von 1256 n. 1262 sicherneben der Tochter Anna uicht fehlen dürfen. Das Kloster Krenzlingen hätte ohne Zweifel in seinem Interesse anch deren Konsens verlangt. Es handelte sich ja darum, deu von Marquard versprocheueu Schaden- ersatz dem Kloster auch von Seiten der Erben zu sichern. Die Worte: ?ost olzitum ip8ius tales possossiouös nzoussterio rsmanslmirt » 8uis trereZidus absolnto sagen das klar genug (Reg. 15). Nahm mau 
die nepotsL zu Zeugen uud Siegleru, warum denn nicht die Söhne, wenn solche vorhanden gewesen wären?
	        

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