Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1907) (7)

— 162 — aus deu Koutingeuteu vou Hvhenzvllern uud Liechteusteiu gebildete Bataillon zunächst uicht uach Schleswig marschieren solle, sondern an die Befehle des die Reichstruppen im Groß Herzogtum Baden 
kommandierenden Württemberg. Generallieutenants v. Miller verwiesen werde. Das Ba- taillon habe daher in der bereits angeordneten Weise am 19. Mai in Hechingen einzutreffen und daselbst die weiteren Befehle des Generals v. Miller zu erwarten. Original, unterzeichnet von dem Gesandten v. Holz- hauseu. 31 <i 184» Mai 16—18. Protokolle über die am 16. bis 18.'Mai 1849 von den 11 Landesgemeinden vollzogene Wahl von 24 Landrüten. Es-wurden gewählt: Dr. Schädler, Dr. Graß, Franz Antvn Kirchthaler, Psarrer Wolfinger, Jakob Quaderer, Andreas Falk in Vaduz; Wanger Christof und Walser Joses in Schaan,; Walser Joses in Triesen; Helbert Jakob, Marxer Franz Joses nnd Goop Jakob in Eschen; Joses Dietrich und Frauz Joses Biedermann in Ruggell; Wol- finger Johann und Josef Frick in Balzers; Johann Bühler, Johann Baptist Beck und Gaßner in Triesenberg; Johann Georg Marxer, Magnus Biedermann und Johann Bieder-, mann iu Schcllenberg; Andreas Kieber in Mauren. Zuerst waren anch Rektor Kaiser und Auditor Oehri gewählt worden; sie wurden jedoch, da sie wegen ihres Aufenthaltes im Auslande nicht abkommen konnten, durch Ersatzmänner ersetzt. Originale. Den Wahlprotokollen liegen auch die Ur- listen bei'. ' s317 1849 Mai 23. Protokoll über die erste Plenarsitzung des Landrates. Zum Präsidenten wird Dr. Karl Schädler gewählt, in den Fünserausschuß: Dr. Karl Schädler, Pfarrer Wolfinger, Dr. Graß, Johann Wolfinger und Jakob Goop. Mit Bezugnahme auf die gesandtschaftliche Mitteilung vom 13. Mai wird beschlösse», das Regierungsamt zu er- suchen, bei dem Reichsmiuisterium iu Frankfurt sogleich Schritte zur unverzüglichen Entlassung unseres Kontingentes in die Heimat zu tun. Es wird das Ersuchen damit be- gründet, daß unsere Trnppen in Baden, wohin sie beordert wurden, bei der dort gestörten bürgerlichen Ordnung und ausgelösten militärischen Subordination leicht zu Zwecken verwendet werden könnten/ zu deren Verwirklichung das Land keine Verpflichtung habe. Feruer bedürfe man diese Mannschaft, da das 2. Prozent unseres Kontingentes wohl
	        

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