Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

seyn werden».231 Dem Landvogt war dadurch eine Gelegenheit gege- ben, seinen in Wien lädierten Ruf wieder aufzuwerten.232 Ein separates Schreiben verfasste die Hofkanzlei wegen der Unru- hen in der Gemeinde Schaan,233 von der «Seine Durchlaucht mit Schmerz und Missvergnügen» vernehmen musste, dass sie, «irregeleitet durch böse und unwissende Menschen», sich zu einem gesetzwidrigen Verhalten habe hinreissen lassen.234 Der Obrigkeit, welche über die Gesetze zu wachen habe, sei Gehorsam zu leisten und die Untertanen würden, «wenn die Güte nichts fruchten sollte durch Gewalt zu ihrer Pflicht» zurückgeführt.235 Dem Oberamt wurde alsdann aufgetragen, der Gemeinde folgende Punkte bekanntzugeben:230 1. Der Gemeinde war schärfstens das Missfallen des Fürsten über ihr Benehmen mitzuteilen und es waren ihr die schweren Folgen fer- nerer Widersetzlichkeit klar zu machen. 2. Binnen drei Tagen musste die Gemeinde zur Wahl der drei Richter schreiten und dem Oberamt das Ergebnis zur Bezeichnung des Richters vorlegen. Wenn die Gemeinde zu keinem Ergebnis kom- men sollte, so hatte das Oberamt drei Individuen vorzuschlagen, aus denen der Fürst einen Richter auswählen werde. 3. Der bisherige Richter musste im Amt bleiben, bis sein Nachfolger bestimmt war.237 Pokorny meldete aber am 8. Februar nach Wien,238 dass die Um- triebe beharrlich fortgeführt würden und die «Volksbeweger» versuch- ten, die Erlasse vom 19. Juli und 14. August vorigen Jahres «durch falsche Vorspiegelungen» unwirksam zu machen.239 Es war von Auf- 231 HKW S 304, ad 749, 21. Jan. 1832; HKW an Pokorny. 232 cf. oben S. 82, Anm. 161. 233 LRA NR 28/10, 750pol„ 26. Jan. 1832; HKW an OA. 234 1. c. 235 1. c. 236 1. c. 237 LRA NR 28/10, 13. Febr. 1832; OA an Ortsgericht Schaan. Dem Richter Josef Frik wurde mitgeteilt, dass er sein Amt behalten müsse, bis der Fürst eine Entscheidung treffen werde, «widrigens er durch geeignete Zwangsmittel hiezu verhalten werden müsste». 238 HKW 1732/1832, 8. Febr. 1832; OA an HKW. 239 1. c. 96
	        

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