Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

gab er dem Grossteil der Bevölkerung die Möglichkeit zu einem «ehren- vollen Abgang» in aller Stille. Gleichzeitig machte Fürst Johann dem Volk klar, dass es ohne seine «landesväterliche Güte und Huld» nur Nachteile erfahren werde. Die militärische Hilfeleistung durch einen fremden Staat hätte Fürst Johann natürlich nur im äussersten Notfall angefordert, denn es war für einen Landesherrn nicht schmeichelhaft, wenn er seine Untertanen nicht mehr aus eigener Kraft im Zaum zu halten vermochte. Auch hier aber erwies sich der Deutsche Bund als ein starker Rückhalt für die absolutistische Stellung des Fürsten und als ein starkes Druckmittel gegen unruhige Bürger. Das Denken des «mo- narchischen Prinzips» behielt auch hier die Oberhand. Die Ruhe kehrte wieder in das Land zurück und die Verwaltungs- geschäfte nahmen wieder ihren gewohnten Gang auf. Vor "allem wur- den die Verhandlungen wegen der Militärstellung vorangetrieben. Zwar hatten die Untertanen im August nochmals um Bewilligung zur Aus- wanderung der Militärpflichtigen wegen Mangel an Verdienst im Lande gebeten,203 doch wurde dieser Petition nicht stattgegeben, da von Bayern die Musterung des fürstlichen Kontingents durch einen General angekündigt wurde.204 Im Dezember 1831 wurde die Inspektion der liechtensteinischen Truppen durch den Generalmajor von Hertling vor- genommen,205 der auch dem Oberamt einen Musterungsbericht vor- legte.206 Während dieser Verhandlungen wurde dem Oberamt ein Sessions- beschluss mitgeteilt, nach dem in nächster Zeit über die «dortigen Landesangelegenheiten, Bitten und Beschwerden» eine «landesherrliche Resolution» erfolgen werde.207 Doch ist in nächster Zeit keine einzige entscheidende Änderung vorgenommen worden.208 Man glaubte in 203 HKW 5724/1831, 18. Aug. 1831; Bitte der Untertanen an den Fürsten. 204 HKW 6268/1831, 14. September 1831; Bayr. Gesandtschaft am k. k. Hofe an HKW. 205 HKW 8724/1831, 27. Dez. 1831; OA an HKW. - HKW 6607/1831, 30. Sept. 1831; Bayern an HKW. - HKW 7087/1831, 24. Okt. 1831; Leonhardi an HKW. 206 HKW 782/1832, 22. Jan. 1832; OA an HKW. 207 HKW 72/1831, 1. Nov. 1831; Sessionsbeschluss. 208 HKW 1842/1832, 17. Febr. 1832; ein Sessionsbeschluss bestimmte, dass eine Abänderung des Rekrutierungsnormals gemäss den Anträgen der fürstl. Kommission zu verfügen sei. 90
	        

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