Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

2. Alle «rechtlichen und ordentlichen Männer und Gemeinden» wur- den aufgefordert, das Oberamt «mit Beseitigung jedes einzelnen bösartigen Einflusses» zu unterstützen und «die Bösartigen zur Rechenschaft zu ziehen».199 3. Der Einmarsch eines militärischen Exekutionskommandos wurde angedroht, «wenn die öffentliche Ruhe auch nur einen Augenblick . . . durch fernere Umtriebe gestört» oder die Obrigkeit in der Hand- habung der Gerechtigkeit so wie in Ausübung der Gerichtspflege gehindert «oder wohl gar eine Gewaltthat ausgeübt werden sollte».200 Dieses Schreiben wurde am 28. August in einem Zirkular den ein- zelnen Ortsgerichten zugesandt mit dem Befehl, «auf geeignete Art die Verlautbarung dieses allerhöchsten Erlasses zu verfügen».201 Besonders wurde noch darauf hingewiesen, dass man auch auswärtigen Ruhe- störern kein Gehör schenken dürfe.202 Der Erfolg dieses Erlasses zeigte, dass Fürst Johann mit seinem Schreiben den richtigen Ton getroffen hatte. Er war geschickt und diplomatisch vorgegangen und hatte klar und deutlich erklärt, dass er nicht im geringsten gewillt war, auch nur ein Jota von den ihm zustehenden Rechten abzugeben und dass gewalt- same Versuche der Untertanen in dieser Richtung nur Nachteile für sie bringen würden. Er wusste auch genau, dass er den Deutschen Bund im allgemeinen und Österreich im speziellen auf seiner Seite haben würde, wenn er zur gewaltsamen Unterdrückung von Unruhen militä- rische Hilfe nötig gehabt hätte. Es genügte aber, wenn er nur mit Inter- vention des Miltärs drohte, um die noch schwelenden Unruhezentren zu zerstören. Indem die ganze Schuld auf wenige abgewälzt wurde, 199 1. c. Punkt II. 200 1. c. Punkt III. 201 LRA NR 28/10, 28. Aug. 1831; Zirkular an die Gemeinden. Den Gemeinden wurde der Erlass «auf das Dringendste ans Herz gelegt» und sie wurden aufmerksam gemacht, dass von der genauesten Würdigung desselben einerseits die fernere Gnade des Fürsten «und mit ihr die Wolfahrt des Landes», und andererseits die «grössten Nachtheile abhängen». 202 1. c. Neben den Befürchtungen, dass aus der Schweiz und Deutschland «schlechte Beispiele» ihre Wirkung haben könnten, waren auch Bemer- kungen über «Feldkircher Beamte und Advokaten» vorhanden, die angeb- lich die Unruhen in Liechtenstein unterstützten. — HKW 8734/1831, 28. Dez. 1831; HKW an Polizeiminister in Wien. 89
	        

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