Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

mission vorgebrachten Punkte getroffen worden waren, begann es wieder zu gären im Volke. Am 1. Juli endlich wurde ein Schreiben verfasst, das an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig Hess.156 Das Gesuch wurde von denselben Deputierten unterschrieben wie dasjenige vom 18. April.157 Zuerst dankten die Bittsteller für die geschickte Un- tersuchungskommission, beklagten sich aber gleich, «dass bis zur Stunde noch in keinem Stück eine Änderung oder Bestimmung zu uns gekommen ist».158 Um dem Gesuch mehr Nachdruck zu geben, folgte noch eine versteckte Drohung: Das ganze Land sei in gespannten Er- wartungen, Unzufriedenheit und Mutlosigkeit nähmen zu.15" Im wei- teren wurde nochmals auf verschiedene, schon im ersten Gesuch er- wähnte Bitten hingewiesen, dass das Land grossen Schaden erlitten habe durch die Rheinüberschwemmungen, Rüfenniedergänge etc. und dass für die Zukunft noch grosse Ausgaben für die Verbesserung der Dämme und Wuhren bevorstünden.160 «Ganz vorzüglich» wurde aber die Sorgfalt des Fürsten auf den «gegenwärtigen Landvogt» hingewendet.161 Hatte Pokorny in seinem Schreiben die Bevölkerung in den schwärzesten Farben geschildert, so hielten nun auch die Bittsteller nicht mit ihrer Meinung über den Amtsvorsteher zurück. «Armuth, Noth, Bedrängnis und Unzufrieden- heit» nähmen immer mehr überhand und «die Liebe und Zuneigung 156 HKW H 1808, 5020, 1. Juli 1831; «Unterthänigste Bitte der Deputierten der Landschaft des souverainen Fürstenthums Liechtenstein um Abhilfe über einge Beschwerden und gnädigste Beschleunigung». 157 1. c. Anm. 73; Protokoll vom 18. April 1831. 158 1. c. Anm. 156; Bittgesuch. 159 1. c. 160 1. c. 161 1. c. NS 1830-39, 31. Dez. 1831, 4166; Noch Ende Dezember 1831 wurde der Landvogt von der Hofkanzlei gerügt, dass er seine Geschäfte ver- nachlässige: Kein Exhibitenprotokoll sei geschrieben worden, über die wenigsten Streitfälle seien Akten vorhanden, 101 Todesfälle seien unbe- handelt vorgefunden worden, kein Waisenamt existiere und das Grund- buchamt werde ganz ordnungswidrig manipuliert. Der Landvogt wurde ermahnt, die Amtshanlungen rasch und gerecht vorzunehmen, dabei Würde und Bescheidenheit zu verbinden und hochfahrende Strenge zu beseitigen. 82
	        

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