Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

besonders im Umgang mit Personen des anderen Geschlechts» gespro- chen. Auf alle Fälle sollte der Pfarrer Konzett nicht mehr in Bendern eingesetzt werden, «sonst könnten die Gerichten nicht garantieren, dass dem Pfarrer nichts geschehe».151 Wie andere Aussagen noch be- stätigen, scheint Konzett von Anfang an — er wurde am 30. Okt. 1822 in Bendern installiert152 — Schwierigkeiten mit der Bevölkerung ge- habt zu haben.133 Die allgemeinen Unruhen im Lande gaben den Ge- meinden den Mut, gegen den unbeliebten Pfarrer vorzugehen, wobei sie seine zum Teil sicherlich vorhandenen Verfehlungen in ihren Be- richten noch aufbauschten, um ihrem Verlangen mehr Nachdruck ver- leihen zu können. Dass aber die Vorwürfe nicht aus der Luft gegriffen waren, zeigt auch die Reaktion aus Wien. Es entsprach nicht den Ge- pflogenheiten der Hofkanzlei, soche Handlungen ohne weiteres durch- zulassen, besonders wenn sie mit Drohungen und Gewalttätigkeiten verbunden waren. Da sich Konzett jedoch weigerte, sich dem Urteil von Chur zu unterwerfen, war auch der Hofkanzlei die Handhabe genom- men, gegen die Gemeinden vorzugehen. Am 30. Juli wurde vom Ober- amt angezeigt, dass Konzett auf die Pfarrei Bendern verzichtet habe.154 Am 17. September wurde dem Oberamt vom k. k. Kreisamt Bregenz aufgetragen, die erledigte Pfarre Bendern neu auszuschreiben.155 Damit erledigte sich die ganze Angelegenheit. Diese gewalttätige Vertreibung des Pfarrers von Bendern1 war die einzige revolutionäre Handlung der Unruhen von 1831/32, der Erfolg beschieden war und die ohne Bestra- fung von oben her ausging. Der Grund dafür lag darin, dass das Ober- amt sich nicht zuständig fühlte oder fühlen wollte und das Bistum in Chur gar nicht dazu kam, gegen die Gemeinden vorzugehen, da es der vertriebene Pfarrer vorzog, ohne lange Untersuchung auf die Pfarrei zu verzichten. Als längere Zeit verging, ohne dass von Wien irgendwelche Ver- fügungen oder Abänderungen über die im April der fürstlichen Kom- 151 I.e. 152 LRA NR 16/1, ad294pol„ 17. Sept. 1831; k. k. Kreisamt Bregenz an das OA. 153 1. c. Anm. 148; Verhörprotokoll von 1823. «Es wäre den Pfarrkindern lie- ber gewesen, wenn man ihnen den alten Pfarrer gelassen hätte». 154 LRA NR 16/1, 245pol., 30. Juli 1831; OA an HKW. 155 1. c., ad 294, 17. Sept. 1831; Der Kaiser von Österreich hatte das Patronats- recht für Bendern. 81
	        

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