Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

allerhöchst anbefohlenen Conscription erwachten und seither genähr- ten . . . bey jeder kleinen Veranlassung spuckenden Geist zum Unge- horsam, zur Widerspenstigkeit, zu Unordnung und gewaltsamer Auf- lehnung» liege.143 Das Oberamt, das die empörten Bürger nicht mehr zur Ruhe brin- gen konnte, berichtete die ganze Angelegenheit an die Hofkanzlei,144 welche den drei Gemeinden mit Bundesintervention drohte.145 Dem Pfarrer wurde angeraten, sich an das Offizium in Chur zu wenden, damit sein Fall dort behandelt werde.146 Eine Amtsstelle bemühte sich, der anderen dieses unangenehme Vorkommnis zuzuschieben. Inzwi- schen hatten sich nämlich auch die Bürger der betreffenden Gemein- den an die Hofkanzlei gewandt und sich über das unmoralische Betra- gen ihres Pfarrers beklagt; gleichzeitig stellten sie die Hofkanzlei vor vollendete Tatsachen, indem sie die Enthebung des Pfarrers von der Seelsorge ihrer Gemeinden mitteilten.147 Offenbar hatte auch Pfarrer Konzett ein schlechtes Gewissen. Er weigerte sich nämlich, seinen Fall vor das Offizium in Chur zu bringen, weil dieses angeblich gegen ihn eingestellt sein.148 Er zog es vor, auf die Pfarrei Bendern zu resignieren und nach Württemberg zu gehen, um dort zu versuchen, ein Benefi- cium zu erhalten.149 In einer weiteren Klage der drei Gemeinden150 wird von seiner Geringschätzung der Religion, seinem unanständigen Betragen und seinen sittenlosen Handlungen sowie von seiner «Verdachterregung 143 1. c. 144 1. c., ohne Nummer, 19. Mai 1831; OA an HKW. 145 1. c, 3936, 25. Mai 1831; HKW an OA. 146 1. c. 147 HKW 4043/1831, 29. Mai 1831; Pfarrgemeinden von Bendern an HKW. 148 LRA NR 16/1, 235pol., 18. Juli 1831; OA an Fürst. - LRA SR P 1, 244pol., 7. Okt. 1823; Verhörprotokoll. Pfarrer Konzett wird von einem Angeklag- ten bezichtigt, er sei «ein Hurenbub und ziehe nachts mit Weibsbildern herum». Auch trage er «weisse Strümpfe und eine runde Tellerkappe und sehe aus wie ein Hebräer». Der Angeklagte bereute allerdings seine Aus- sprüche, da er «in voller Besoffenheit» gehandelt habe. 149 LRA NR 16/1, 235pol., 18. Juli 1831; OA an Fürst. 150 LRA NR 16/1, 197pol., 10. Juni 1831; Rüggell, Gamprin und Schellenberg an das OA. 80
	        

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