Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

diese vorgebrachten Punkte, da sie direkt in die Befugnisse des Ober- amtes eingriffen. «Wo sich blosser Bauernwille äussert, dort lösen sich gewöhnlich alle vernünftigen Schranken, und dieses ist auch hier der Fall", meinte er zu dem Verlangen der Gemeinden.100 Es wäre unbarm- herzig, fuhr er weiter, arme Leute «an eine gewissenlose Willkür zu verweisen, welche in Gesellschaft mit dem niedrigsten Eigennutze und der notorischen Dummheit der Gerichte die Früchte sehr leicht er- rathen lässt».107 Ebenso wies er die übrigen Forderungen als unsinnig zurück, weil eine Verminderung der Taxen eine Erhöhung der Grund- steuern bewirken würde und weil kein Beamter und kein Polizeimann entbehrlich sei.108 Pokorny spielte auf die Mißstände im Gerichtswesen an, wie sie vor Abschaffung der alten Landammannverfassung ge- herrscht hatten.109 In Wirklichkeit ging es ihm aber darum, dem Volk von den alten Rechten nichts zurückzugeben. Auch wusste er, dass seine Ansichten in Wien Beifall finden würden. Weil dies darüber hinaus noch ein Angriff auf seinen Amtsbereich war, weckte es in Pokorny doppelten Widerspruch. Die Beschlüsse aus Wien gaben seinen Über- legungen recht: die Taxen seien wie in Österreich zu halten.110 Die anderen vorgebrachten Punkte wurden gar nicht erwähnt; das hiess, dass ihre Ausübung wie bisher zu handhaben sei. Ebenso erging es der Forderung nach Einstellung der Schulfonds- beiträge.111. Die Gemeinden wollten dafür die Mehrauslagen nach Ver- wendung des Zinses des Schulfonds selbst bestreiten;112 ebenfalls soll- ten bei Neueinstellung von Lehrern die Einheimischen berücksichtigt werden und die Ferien auf die Erntezeit verlegt werden.113 Auch hier 106 1. c. Anm. 75; Gutachten Pokornys, Punkt IV. 107 1. c. 108 1. c. 109 1. c; Es gab z.B. Richter, die weder lesen noch schreiben konnten und auch sonst den Aufgaben des Amtes nicht mehr gewachsen waren; cf. Malin, 34 f. 110 1. c. Anm. 78; Sessisonsbeschluss, Punkt IV. 111 1. c. Anm. 73; Protokoll, Punkt V. 112 1. c; cf. unten S. 151 f. Der Schulfonds sollte so lange vergrössert werden, bis das gesamte Schulwesen davon bezahlt werden konnte. Am 31. Dez. 1831 betrug das Schulfondskapital 9672 fl. 50+-. 113 1. c. 74
	        

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