Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

Vor allem bitte das Land den Fürsten «um die höchste Gnade . . . nicht zuzugeben, dass die Mannschaft in Friedenszeiten unter die Truppen einer anderen Macht eingereihet werden».43 Wenn die Mannschaft nämlich schon in Friedenszeiten hätte ausrücken müssen, so wären dem Land bedeutende Kosten entstanden für Ausstattung, Verpflegung und Sold und darüberhinaus wäre die Jugend durch den anhaltenden Militärdienst davon abgehalten worden, im Ausland zu arbeiten, wo sie «nicht'wenig Geld erwirbt und gegen den Winter nach Hause bringt».44 Die Verhandlungen zogen sich mühsam über die nächsten Jahre hin.45 1825 wurden Verträge über die innere Organisation des 8. Armee- korps geschlossen.46 1 830 durch einen Beschluss der Bundesversammlung festgesetzt, dass die gemischten Armeekorps neu zusammenzustellen seien.47 Einige Bundesstaaten, darunter auch Liechtenstein, wurden von der Stellung von Kavallerie und Artillerie befreit.48 Aus den Kontin- genten dieser Staaten wurde eine Reserve-Infanterie-Division geschaf- fen zur Ergänzung der Bundesfestungen.49 Durch einen Bundesver- 43 1. c. 44 1. c. Anm. 36; Rede Schupplers an den Landtag. 45 Seit 1822 stand Liechtenstein in Verhandlung mit Hohenzollern-Hechingen, Hohenzollern-Sigmaringen und Frankfurt, cf. Klüber, 261, Anm. 6b, 885, Anm. 9a; die endgültige Übereinkunft wegen Formierung eines gemein- schaftlichen Bataillons zwischen Hohenzollern-Hechingen, Hohenzollern- Sigmaringen und Liechtenstein konnte erst 1836 getroffen werden.. 46 cf. unten S. 220. 47 cf. Klüber, 884, Anm. 1; das ganze Bundesheer war in 10 Armeekorps ein- geteilt. Österreich und Preussen stellten je 3, Bayern 1 Corps. Liechtenstein war dem 8. Corps zugeteilt. 48 cf. Klüber, 879; Liechtenstein hatte nach Bundesversammlungsbeschlüssen von 1818, 1819 und 1821 folgende Mannschaft zu stellen: 2 Scharfschützen, 40 Linieninfanteristen, 8 Mann Kavallerie, 4 Mann Artillerie und 1 Pionier. 49 Huber I, 614 f; Bundesfestungen waren seit 1815 Mainz, Luxemburg und Landau-Gersheim. 1841/42 kamen dazu noch Rastatt und Ulm. 64
	        

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