Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

chen, dass die Kosten für das Militär gar nicht so hoch seien, weil die Jünglinge in Friedenszeiten keiner Montur bedürften37 und so müssten vom Land nur Waffen und Pulver bezahlt werden und jedesmal, wenn sie zum Exerzieren ausrückten, würden sie einen billigen Taglohn er- halten.38 Gleichzeitig schrieb Schuppler an den Fürsten und begründete seine Ansicht über die Militärgestellung.39 Er meinte, dass er kein ge- eigneteres Mittel gefunden habe, «das Contingent auf wohlfeilere Art zu unterhalten», als wenn es aus allen Leuten einer bestimmten Alters- klasse40 gebildet werde und in Friedenszeiten «ohne montiert werden zu müssen» von einem Offizier nach dem grossherzoglich Hessen- Darmstädtischen Reglement ausgebildet werde. Im Kriegsfalle sollte das Contingent «durch unparteiische Verlosung aufgestellt und marsch- fertig gemacht werden».41 Mit diesem System glaubte Schuppler, zwei Fliegen auf einen Schlag getroffen zu haben. Einmal wurden dadurch die Kosten auf einem Minimum gehalten, was den Fürsten und die Hofkanzlei gnädig stim- men würde, und zweitens würde dadurch auch die Erregung der Unter- tanen gegen das Militär etwas eingedämmt werden. Der Rekrut würde dem Land nur im ersten Jahr zur Last fallen, weil er in den folgenden Jahren nur noch einige Tage pro Jahr «sich in den Waffen üben müsste».42 Um seine Ausführungen zu untermauern, führt Schuppler eine Bitte der Landstände an, die sich bei der «Privatversammlung mit den Ständen nach dem diesjährigen Landtag» ergeben habe: Wenn schon ein Kontingent unterhalten werden müsse, so sei die vorgeschla- gene Einrichtung die zweckmässigste und am wenigsten kostspieligste. 37 1. c. Zum Exerzieren genüge eine «gleiche, blos ländliche Tracht». 38 1. c. 39 LRA SR M 4, 256poL, 30. Dez. 1820; OA an Fürst. 40 1. c. Schuppler schlug die Militärpflicht für Personen im Alter vom 18. bis zum vollendeten 24. Jahr vor. 41 Da in den benachbarten Schweizerkantonen ähnliches System herrschte, so hoffte Schuppler, dass schon deswegen in Liechtenstein weniger Wider- stand entstehen würde. 42 LRA SR M 4, 256pol., 30. Dez. 1820, OA an Fürst. 63
	        

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