Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

Das Bittgesuch war am 1. Mai eingereicht worden und am 14. Juni hatte Schuppler sein Begleitschreiben verfasst. Beide Schreiben wurden an die Hofkanzlei in Wien gesandt, die nochmals in einem «gehorsam- sten» Vortrag an den Fürsten Stellung zu den verschiedenen Bitten nahm.98 Die Beamten der Hofkanzlei fassten aber lediglich die Aus- führungen Schupplers zusammen und fügten am Schluss hinzu, dass nach «ihrem unmassgeblichen Dafürhalten» nur der 4. Punkt des Bitt- gesuches bewilligt werden dürfe, «die anderen 5 Punkte aber als un- statthaft» abgeschlagen werden sollten.99 Mit diesen Bemerkungen wurde die ganze Angelegenheit an den Fürsten weitergeleitet, der am 7. August eine Verordnung erliess, die ganz nach dem Vorschlag der Hofkanzlei abgefasst war.100 In diesem Erlass wurde nur von der Re- gelung der Gewichte und Masse gesprochen; die übrigen Punkte der Bittschrift wurden überhaupt nicht einer Erwähnung wert befunden. Der Punkt, der berücksichtigt wurde, war nach den Vorschlägen Schupplers abgefasst. Die Masse und Gewichte der Wirte und Bäcker wurden festgelegt und Bussen für Überschreitungen bestimmt. So wurde das ganze Bittgesuch, in das die Bittsteller grosse Hoff- nung gesetzt hatten, sang- und klanglos abgewiesen. Es waren in dem Gesuch zu empfindliche Punkte berührt worden. Wenn eine Änderung der bestehenden Rechte gefordert oder um Nachlass von Schulden an- gesucht wurde, so reagierten die Hofkanzlei und der Fürst immer ab- lehnend. Die ganze Verwaltung steckte noch zu sehr in den Gedanken des aufgeklärten Absolutismus und auch der Ideen, die in der Deut- schen Bundesakte zum Ausdruck gekommen waren, als dass einem An- suchen der Untertanen nachgegeben worden wäre. Das Obrigkeits- denken der Beamten und die absolutistische Stellung von Fürst Johann verhinderten eine positive Beurteilung solcher Bittgesuche. In den nächsten Jahren bis Anfang der 30iger Jahre trat eine poli- tische Stagnation ein. Obwohl jedes Jahr die Landstände zusammen- traten, wurden politisch keine weiteren Vorstösse gemacht. Einige zag- hafte Versuche der Landstände waren an der unnachgiebigen Haltung des Fürsten gescheitert.101 98 HKW S 304, 4000, 21. Juli 1819; HKW an Fürst. 99 
1. c. 100 HKW S 304, 4445, 7. Aug. 1819. 101 cf. oben, S. 33 ff. 57
	        

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