Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

Schuppler sagte, dass die Fuhrleute das Weggeld, wenn sie Frachten um Lohn führten, auf den Preis schlugen und bei Fuhren ins Ausland sei das Weggeld «billige Abgabe», die auch alle anderen Staaten be- zögen.74 Die Einnahmen aus den Weggeldern waren auch zu gering, als dass davon die Strassenarbeiten hätten bezahlt werden können.73 Die Mehrausgaben für die Bezahlung hätten an anderer Stelle wieder eingebracht werden müssen. Bei der Geldarmut, die im Lande herrschte, war diese Art der Fron eine vernünftige Lösung, und an einem guten Strassenzustand mussten vor allem die Fuhrleute interessiert sein, die den ganzen Transitverkehr zu bewältigen hatten. Wäre das Weggeld dem Lande überlassen worden, so wäre es sicherlich zum Teil «zweck- entfremdet» angewendet worden. Die Folge davon wäre ein sehr schlechter Strassenzustand gewesen zum Nachteile des Landes, das da- durch den Transitverkehr eingebüsst hätte. Aus diesem Grunde be- fürchtete Schuppler, dass bei Überlassung des Weggeldes an das Land «die Strassen wenig oder gar nicht, oder erst infolge notwendig gewor- dener Zwangsmittel hergestellt werden».78 Die Regulierung der Masse und Gewichte war der vierte Punkt des Bittgesuches.77 Die Bittsteller ersuchten den Fürsten, dass den Wirten vorgeschrieben werde, nach dem Torkelmasse auszuschenken und dass das Gewicht des Brotes nach den verhältnismässigen Fruchtpreisen bestimmt werde.78 Diesem Ansuchen gab Schuppler recht, bestimmte aber, dass die Wirte nicht nach dem TorkeT sondern nach dem Land- masse auszuschenken hätten und das Gewicht des Brotes nach der Feld- kircher Taxskala bestimmt werde.79 Übertretungen wollte Schuppler 74 1. c. Anm. 45; Begleitschreiben Schupplers. 75 Die Verpachtung der gesamten Rentgefälle brachte nicht einmal ganz so- viel als die Strassenreparaturen kosteten. 76 1. c. Anm. 45; Begleitschreiben Schupplers. 77 1. c. Anm. 40; Bittgesuch, Punkt 4. 78 1. c. 79 I.e. Anm. 45; Begleitschreiben Schupplers. Das sogenannte Torkelmass wurde im Torkel angewendet, wo der Käufer sein Getränk «trüb» erhielt. Durch Reinigung und Absonderung der Hefe ging ein Teil des Weines verloren. Aus diesem Grund schlägt Schuppler vor, das kleinere Landmass vorzuschreiben. 53
	        

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