Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

Die Landtagssitzung vom 29. Dezember 1825 unterbrach die Ein- tönigkeit und Gleichförmigkeit der jährlichen Zusammenkünfte. Und zwar sorgten die Deputierten der Geistlichkeit der oberen Landschaft für eine nicht geringe Überraschung: Sie erschienen nämlich nicht am Landtag. Dieser wurde zwar dennoch abgehalten und die Postulate wurden wie üblich angenommen. Beim Protokoll über die Sitzung, das nach Wien gesandt wurde, bemerkte der Landvogt, die drei geistlichen Deputierten der oberen Landschaft seien auf dem Landtage nicht er- schienen, der eine habe sich nur mit gleichgültigen Gründen vorher, die beiden anderen hätten sich aber gar nicht entschuldigt, «daher man auf ein absichtliches, verabredetes Ausbleiben schliessen müsse».24 Dieses Ausbleiben der drei Geistlichen verursachte in Wien eine nicht geringe Aufregung. Man sprach von «einer Pfaffenrevolte»,23 von «Scandal»28 und man erwog sogar, ob «man sich von Chur los- reissen und unter das Bistum Brixen stellen» sollte.27 In seinem Proto- koll bemerkt der Landvogt zum Fernbleiben der drei Geistlichen (Joseph Mayer, Dekan und resignierter Pfarrer zu Schaan, Josef Alois Zimmer- mann, hochfürstl. liechtensteinischer Hofkaplan in Vaduz und Pfarrer Theuille von Triesen) :28 «... scheint es als wahrscheinlich, dass Um- triebe im Stillen versucht werden, Umtriebe, die, wo nicht von der Geistlichkeit ausgehen, doch wenigstens ins Geheim unterstützt, die nach Absterben mehrerer würdiger Priester, durch finstere im Mönch- geist erzohene, die Staatsgewalt der geistlichen Hierarchie unterord- nende Individuen wieder ergänzt, unter dem Vorwand geistlicher Con- ferenzen geheime Zusammenkünfte hält, gegen die Schulanstalten und die Bildung der Jugend eifert, und nach Art der spanischen Geistlich- keit eine Befreiung von allen Staatslasten durchsetzen im Sinne führt». In diesen Sätzen lässt die Objektivität Schupplers bestimmt zu wünschen übrig; in seinem josefinischen Denken empört er sich darü- ber, dass die Geistlichen es wagen, gegen die Obrigkeit zu «revol- tieren» und gegen deren Befehle zu handeln. Allerdings hatten die 24 HKW S 304, 759, 29. Dez. 1825; Bericht der Hofkanzlei an den Fürsten. 25 HKW S 304, ad 759; Randbemerkungen. 26 1. c. 27 I.e. 28 HKW S 304, 759, 29. Dez. 1825; Landtagsprotokoll von 1825. 37
	        

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