Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

als dessen Missbilligung diesfalls gewärtigen».17 Was die Gesandt- schaftskosten betreffe, so sei «kein einziger Gesandter in Frankfurt so schlecht bezahlt, wie jener dieser Curie». Die Summe von 1200.— fl sei viel geringer als die wirklich ausgelegte.18 Die Stände mussten sich mit diesem Bescheid zufrieden geben und erfahren, dass ihnen die Verfassung nicht mehr Rechte zubilligte, als sie vorher besessen hatten. Die 3. Landtagssitzung in diesem Jahre wurde am 27. Dezember abgehalten und ging ohne besondere Vorkommnisse vor sich. Die jährliche Versammlung der Landstände zog sich in den näch- sten Jahren monoton dahin: Auf Ende Dezember jeden Jahres wurde der Landtag einberufen. Schuppler eröffnete ihn jedesmal durch eine kurze Rede, dann wurde die Verfassung vorgelesen, anschliessend den Ständen das Postulat bekannt gemacht, und in der folgenden Abstim- mung gaben die einzelnen Vertreter ihre Zustimmung.19 Treitschke20 nennt diese Landtage in Österreich «Postulatenlandtage, deren beschau- licher Lebenslauf sich gemeinhin in drei Akten abspielte: Auffahrt der Herren Stände in ihren Staatskarossen, Vorlesung und einstimmige Annahme der landesherrlichen Postulate, endlich Wiederabfahrt der Herren Stände in den nämlichen Staatskarossen». 1822 betrug die Gesamtschuld des Landes an den Fürsten 48751 fl. 2 + .21 Quellen zur Abzahlung waren französische Subsidiengelder und österreichische Bonificationen für Naturallieferungen.22 Ausserdem wurden jedes Jahr vom Land 2000 fl abbezahlt. 1827 schuldete das Land dem Fürsten noch 6508 fl. 37,+ . Die am Landtag geforderte Summe war jeweils im folgenden Jahr in Terminen von drei zu drei Monaten in gleichen Raten in das Rentamt zu bezahlen.23 17 1. c. 18 1. c. 19 Die Deputierten wurden einzeln aufgerufen und mussten mündlich ihre Stimme abgeben. 20 Treitschke, Bd. 2, 166 f. 21 LRA SR L6, 210pol., 31. Dez. 1822; Vorschüsse für die Bezahlung der Kriegskosten an Baden und Nassau. 22 1. c. — Frankreich musste nach seiner Niederlage an alle am Krieg betei- ligten Staaten Entschädigungen bezahlen. 23 LRA SR L6, 252pol., 20. Oktober 1824; Begleitschreiben des Fürsten zum Postulat von 1824. 36
	        

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