fallen, doch dergestalt zustellet und überantwortet, dass diesel- ben durch ihn von Ramschwag demnächst an dasjenige Ort, von dannen sie entfremdet worden, restituiert werden. Wenn aber die Sachen anders als uns berichtet bestellt sind, ver- ständigt uns unverlangterweise hieher, mit Einschluss wieder an uns zu senden. So geschehe an Stelle hochgedachter Fürstlicher Durchlaucht unsere Meinung. Datum den 22. Oktobris anno 1584. An Hubmeister zu Feldkirch Idem Ein Schreiben vom 20. dieses die zwei entfremdeten Kelche bei unserer lieben Frauen Kapelle zu Triesen betreffend haben wir von Eurem eigens abgesandten Boten empfangen und desselben Inhalt weitläufig verstanden. Was wir nun darauf dem Hub- meister zu Feldkirch befohlen, das habt Ihr aus eingetaner Kopie mit mehrerem abzulesen. Wollten wir Euch zum Rezipisse nicht begehren und Ihr werdet darauf bei gedachtem Hubmeister an- geregte Kelche erheben zu lassen wissen. Datum den 22. Oktobris 1584 An Caspar von Ramschwag Vogt zu Gutenberg Zum Inhalt der beiden Schreiben Gutenberg war als Grenzfeste österreichischer Besitz, und deshalb hat Kaspar von Ramschwag durch einen Boten, den er eigens nach Innsbruck sandte, seiner vorgesetzten Stelle, der oberösterreichischen Regierung, berichtet. 283