Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

Wenn die Historiker recht haben — und hier scheint das sicher der Fall zu sein — so bedeckten früher Buschwerk und auch hoch- stämmiger Urwald den weitaus grössten Teil unserer Heimaterde. All- mählich drängte dann der vermehrt auftretende und wirtschaftende Mensch Wald und Gebüsch sowohl in der Talebene als auch in den Bergen auf immer schlechtere Standorte zurück. Von den verschiedenen Rodungsmethoden zeugen die vielen Rodungsnamen wie Ruggell, Run- kels, Gafadura, Rütti, Schwemmi, Brand. Vor allem die im 13. Jahr- hundert eingewanderten Walliser, die ausschliesslich Höhenlagen in Besitz nahmen, waren ausgesprochen waldfeindlich eingestellt, muss- ten sie doch ihre Weideplätze meistens erst dem Wald abringen. Einsichtige Männer sahen aber schon früh ein, dass unser Gebiet ohne Wald bald nicht mehr bewohnbar wäre; daher wurden schon vor Jahrhunderten Gesetze zum Zwecke der Erhaltung und der geord- neten Nutzung der Wälder erlassen. Viele Wälder wurden damals «ge- bannt» d. h. der freien Nutzung entzogen. Die bei uns heute geltende Waldordnung stammt aus dem Jahre 1866 und sagt in Paragraph 6 kurz und bündig: «Der dermalige Wälderbestand muss erhalten bleiben». Dieser Vorschrift wird konsequent nachgelebt. Die nun anlaufende systematische Sanierung unserer Berggebiete sieht vor allem Wieder- aufforstungen vor; es sollen die schwerwiegenden Fehler früherer Ge- nerationen korrigiert werden, indem dort grosse Flächen dem Wald zurückgegeben werden. Der früher so hart bekämpfte und heute so gehegte und geschätzte Wald war natürlich bei der Namengebung für unsere Fluren von jeher einer der mächtigsten Faktoren. Aber auch das Gebüsch, die Stauden und Häge standen dem Hochwald in ihrer namengebenden Kraft kaum nach. 245
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.