Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

Schlussbetrachtung Die Jahre von 1815 bis 1848 brachten in der liechtensteinischen Geschichte keine grossen Änderungen oder Umwälzungen. Die land- ständische Verfassung von 1818 blieb in Kraft, bis sie 1862 durch die konstitutionelle Verfassung abgelöst wurde. Die von Johann I. errichtete absolutistische Staatsform blieb ihrem Wesen nach erhalten bis 1848, als die teilweise Aufhebung der Feudallasten begann und die Vorarbei- ten für die spätere Verfassung eingeleitet wurden. Der Zeitraum von 1815 bis 1848 gewann seine Bedeutung weder durch grosse Um- schwünge von oben, wie dies 1808 geschehen war, noch von unten, wie es 1848 der Fall war. Bis 1836 lenkte Johann I. die Geschicke des Lan- des mit fester Hand und erst unter seinem Nachfolger Alois II. ist ein geringes Nachlassen der fürstlichen Machtstellung zu spüren, ein Nach- lassen, das zum Teil aus eigenem Willen erfolgte. Zum Teil war es Eingehen auf verschiedene Begehren des Volkes. Hatten bis jetzt dem Volk führende Köpfe gefehlt, die seine Anliegen vorzubringen und zu formulieren vermochten, so tauchte endlich mit Peter Kaiser ein Mann auf, der energisch für das Volk eintrat, ein nie erlahmender Kämpfer für eine soziale und politische Besserstellung der Untertanen. Bisher war das Volk mehr eine anonyme Masse gewesen, die in Unruhen oder Bittgesuchen sich manifestierte und ihre Anliegen vorbrachte; nun standen an der Spitze wertvolle Männer, die genau wussten, was sie wollten und dies auch unmissverständlich zum Ausdruck brachten. Das kleine Land war arm. Ihm fehlte jede Industrie. Die Kosten, die ihm zur Rheinbundszeit durch Kriegslasten entstanden waren, bedrückten es schwer. Durch den Deutschen Bund waren weitere neue Kosten entstanden. Die Armut der Bevölkerung war das Signet seiner Zeit. Innen- und aussenpolitisch sticht die starke Abhängigkeit von Öster- reich hervor, was besonders durch die totale Übernahme der öster- reichischen Gesetzgebung deutlich gemacht wird. 234
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.