Vorarlberg — ein Anliegen, welches das Land schon seit Jahrzehnten beschäftigte — erleichtert werde.36 Die Vorkehrungen zu dieser Sperre wurden auch in Angriff genommen,37 scheinen aber nie ernsthaft in Anwendung gebracht worden zu sein; sie wurden mehr aus wirtschaft- lichen Erwägungen heraus nach aussen angenommen, um den erleich- terten Verkehr mit Vorarlberg aufrecht zu erhalten. Liechtenstein konnte sich nicht die Missgunst des mächtigen Metternich zuziehen, war aber andererseits auch auf die Schweiz als Garant für die arbeit- suchenden Wandergesellen angewiesen. Dem kleinen Liechtenstein blieb nicht viel anderes übrig, als nach den Weisungen Metternichs zu handeln und dabei zu versuchen, die Nachteile dieser Anordnung mög- lichst zu umgehen. So erklärte man sich mit Metternich einverstanden, schloss aber gleichzeitig mit einzelnen Kantonen38 der Schweiz und schliesslich mit der ganzen Eidgenossenschaft Freizügigkeitsabkom- men.39 Die Anregung zu diesem Vertrag ging vom Oberamt aus, da bei ihm schon wiederholt Anfragen wegen Freizügigkeit für Vermögen aus dem Kanton St. Gallen gestellt worden waren.40 Die bisherige Ge- bühr für Vermögensabzug nach St. Gallen war 15 % gewesen, 10 °/o für das Land und 5 °/o für die Gemeinde.41 Da es viel häufiger vorkam, dass Vermögen von St. Gallen nach Liechtenstein überführt wurden,42 sah das Oberamt in einem solchen Vertrag nur Vorteile für Liechten- stein. Von Wien aus erfolgte die Zustimmung zu diesem Vorschlag43 36 HKW 7348/1836, 30. Aug. 1836; OA an HKW. 37 1. c. 38 LRA NS 1820 — 29, 1. Dez. 1821. Mit Graubünden war schon 1821 ein Über- einkommen gegenseitiger Freizügigkeit getroffen worden. 39 HKW S 304, 8825, 4. Okt. 1834; OA an HKW. 40 1. c 41 1. c. Die 15 °/o, die der Kanton St. Gallen abzog, machten ungefähr soviel aus, wie die ganzen Vermögensexporte aus Liechtenstein. 42 1. c. — HKW 6528/1835, Liste über Abzugsgelder von 1809-1834: Durch- schnittlich wurden pro Jahr 99 fl. 26 + eingenommen. An 1. Stelle stand Osterreich mit 796 fl. 18+, an 2. Stelle St. Gallen mit 506 fl. 2-f. Grössere Beträge wurden eingenommen für Auswanderungen nach Sardinien, Bayern, Frankreich, Graubünden, Ungarn. Ferner wurden erwähnt Russland, Würt- temberg, Belgien, Holland, Preussen, Baden, Nassau und Appenzell. 43 HKW S 304, 8825, 19. Dez. 1835; HKW an OA. 228