Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

willig soll der Landesherr von seinen Rechten so wenig als möglich aufgeben. Leider haben die Feinde der rein monarchischen Verfas- sungen, nachdem ihr System der Freiheit und Gleichheit allgemeinen Widerspruch gefunden, demselben sehr geschickt jenes der landständi- schen Verfassung unterzuschieben gewusst, und den grossen Haufen betört. Macht man diese landständische Verfassung nach ihrem Sinn, so braucht es alsdann nur einen kleinen Stoss, um das übriggebliebene Scheinbild der Monarchie von der Bühne zu verdrängen. Aus diesem Grund wird der Unterzeichnete nie anraten, dass Seine Durchlaucht der zweiten oberamtlichen Bemerkung entsprechen sollen».58 Diese Bemerkung Erstenbergs, die ganz im Sinne Johanns I. ge- schrieben war, zeigt die Befürchtung der Fürsten, dass sie, wenn sie dem Volk einen Teil ihrer Rechte abtreten, immer mehr an Macht und Autorität verlieren und schliesslich nur noch als Scheinregenten exi- stieren. In demselben Gutachten bringt v. Erstenberg noch zwei Fragen zur Sprache: 1) Ob man die vorliegende Verfassung unter die Garantie des Deut- schen Bundes stellen solle und 2) ob man darüber mit der österreichischen Staatskanzlei vertrauliche Rücksprache nehmen solle. Vom ersten Punkt rät v. Erstenberg ab, weil «die Bundesversamm- lung es nicht vorschreibt und weil, wenn ja diese Garantie etwas mehr als eines der vielen neuen schönklingenden und wenig sagenden Worte ist, Seine Durchlaucht sich unabänderlich daran binden und der Be- fugnis begeben würden, nach Zeit und Umständen Änderungen an die- ser Verfassung zu machen».59 Dem Deutschen Bund stand das Recht zu, die Garantie der Verfas- sung eines Bundesstaates zu übernehmen, wenn er darum ersucht wurde. «Mit der Garantieerklärung erwarb die Bundesversammlung die Kompetenz, die Landesverfassung auf Anrufen eines Beteiligten gegenüber drohenden Verletzungen aufrechtzuerhalten und insbeson- 58 1. c. 59 1. c. Die Verfassung wurde abgedruckt in der Allgemeinen Augsburger Zeitung vom 9. und 10. Februar 1819. 26
	        

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