Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

männer hielten nicht sehr viel von den Ideen des russischen Zaren. Metternich bezeichnete den Vertrag sogar als ein «lautes Nichts»,32 der preussische König sprach von einer «moralischen Manifestation».33 Bei den Gegnern des Legitimismus und der Restauration rief die Hl. Allianz heftigsten Widerspruch hervor. «Ihnen galt sie als Inbegriff der den Fortschritt und die Freiheit hemmenden Kräfte»,34 da der Allianz-Ver- trag sich zum Gottesgnadentum, zum Legitimismus und zum patriar- chalischen System bekannte.35 Die Hl. Allianz war wie der Deutsche Bund Verkörperung der restaurativen Ideen und Gedanken. Die Gegner der Restauration sahen in der Beistandsklausel der Hl. Allianz eine unmittelbare Gefahr und Bedrohung für «alle gegen den Status quo gerichteten europäischen Bewegungen . . . und zugleich eine Interven- tionsdrohung . . . gegen innere Umwälzungen. . . . Der Vertrag sah jedoch keine Möglichkeit vor, um der lauten Drohung die vollstreckende Tat folgen zu lassen. Hinter den Worten stand wenig gesammelte Kraft und noch weniger gemeinsamer Wille der Vertragsbeteiligten».36 Der Beitritt Liechtensteins zur Hl. Allianz erfolgte am 18. Mai 1817 durch den Akzessionsvertrag gegenüber Russland und am 12. Oktober deselben Jahres gegenüber Österreich.37 Dass Liechtenstein den Beitritt erst im Jahr 1817 vollzog, erklärt sich dadurch, dass zuerst die Gross- mächte, dann die Mittelstaaten und erst am Schluss die Kleinstaaten zum Beitritt eingeladen wurden.38 Wichtig ist, dass Liechtenstein auch durch diesen Vertragsabschluss als vollkommen souverainer Staat anerkannt wurde. Irgendwelche Ver- 32 Huber I, 689. 33 1. c. 34 1. c. 688. 35 1. c. 691. 36 1. c: 691 f. 37 cf. Martens NR II, 659; DZA A. A. I, Rep. I, Nr. 331. Am 15. Dez. 1817 wurde die Beitrittsakte des Fürsten in Wien ratifiziert, am 15. März 1818 in Berlin. Die Erklärung für zwei gesonderte Beitrittsschreiben ist darin zu sehen, dass die Aufforderung zum Beitritt von Russland ausging und die Rückäusserung der aufgeforderten Staaten zuerst an Russland ging und dann erst die Einladung Österreichs erfolgte, dem die meist «mit der Ant- wort an Russland gleichlautenden Erklärungen zugingen», cf. Näf, 21. 38 cf. Näf, 21. 218
	        

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