Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1969) (69)

Waldeck der 14. Kurie zugeteilt, wobei Braunschweig und Nassau ab- wechselnd die Stimmführung gehabt hätten.55 Eine Liechtenstein stark benachteiligende Bestimmung des Entwurfes war, dass für Gesetze, all- gemeine innere Einrichtungen oder Abänderungen des Bundesvertra- ges die Bundesversammlung eine Plenarversammlung bilden würde, in der jeder Staat eine Stimme hätte, die nach seiner Grösse berechnet worden wäre. Diese Bestimmung hätte den grossen Staaten natürlich ein starkes Übergewicht gegeben und Liechtenstein als der kleinste Staat hätte bei solchen Abstimmungen nur den kleinen Bruchteil einer Stimme erhalten. Die Kleinstaaten wehrten sich auch gegen diesen Artikel: Das «Ponderieren» der einzelnen Stimmen im Plenum sollte nicht stattfinden, sondern jedes Mitglied sollte eine Virilstimme im Plenum erhalten.56 Gleichzeitig wurde an Stelle der vorgeschlagenen Einteilung in 15 Kurien eine solche in 17 gefordert, wie dies später auch in der Bundesakte der Fall war.57 Die Kleinstaaten machten einen Gegenvorschlag für die Kurieneinteilung, in dem Liechtenstein zusam- men mit Schwarzenburg, Reuss, Lippe, Hohenzollern und Waldeck der 16. Kurie zugeteilt war. Eine zweite Version vereinigte Nassau, Hohen- zollern, Waldeck und Liechtenstein in der 15. Kurie.58 In der Bundes- akte wurde die erste Version beibehalten mit Ausnahme von Schwar- zenburg, das der 15. Kurie zugeteilt wurde.59 ^So war der Wunsch der fürstlichen Staaten, «wo möglich mit völlig gleichen Rechten und un- abhängig, ohne Zusammenstellung mit grössern Staaten, das Stimm- recht zu üben»,60 berücksichtigt worden. Die Klein- und Mittelstaaten hatten immer die Sorge, zu sehr unter die Vorherrschaft der «über- mächtigen Monarchen»61 Österreich und Preussen zu kommen. Die Absicht der Mindermächtigen, das Kaisertum wieder einzuführen, wie sie es, beeinflusst durch den Freiherrn vom Stein, vorschlugen, scheiterte allerdings am Widerstand Preussens und Österreichs.62 55 1. c. 56 1. c. 57 Art. 4 der Bundesakte. cf. Huber, Dokumente, 74. 58 HKW 2310/1815, 7. Bericht von Wiese. 59 Art. 4 der Bundesakte. 60 7. Bericht von Wiese. 61 1. c. 62 cf. Huber I, 553 ff; 7. Bericht von Wiese. 208
	        

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